Bundesgericht bestätigt Urteil20 Jahre Freiheitsstrafe für versuchten Mord an 14-Jährigem
Eine Mazedonierin stach im November 2016 mit einem Küchenmesser auf einen ihr unbekannten 14-Jährigen ein. Eigentlich hatte sie geplant, ihren Schwiegervater umzubringen.

Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Dezember 2019. Sowohl die Qualifikation der Tat als versuchten Mord und die Bemessung der Strafe erachten die Lausanner Richter als korrekt.
Die zur Tatzeit 36-jährige Mazedonierin begab sich im November 2016 mit ihrem Bruder in die Wohnung des Schwiegervaters in Zürich Wiedikon. Sie hatten Sturmhauben, Handschuhe und zwei Messer bei sich. Die Frau wollte sich eigentlich an ihrem Schwiegervater rächen, weil er sie in der Familie schlecht machte.
Als sie eine halbe Stunde gewartet hatten, hörten sie, wie die Bewohnerin der Nachbarswohnung das Haus verliess. Ihr 14-jähriger Sohn blieb alleine zurück. Das Geschwisterpaar ging zum Jungen hinüber, und die Frau begann mit dem Messer auf den Jungen einzustechen.
Als er sie von sich weg auf den Boden stossen konnte, verliess das Geschwisterpaar fluchtartig die Wohnung. Das Opfer liessen sie zurück. Nur durch Glück und eine Notoperation überlebte es.
Die Tat versuchte die Verurteilte in der Folge mit anonymen Briefen ihrem Schwiegervater in die Schuhe zu schieben.
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