Armee stellt Notunterkunft bereit500 Geflüchtete aus der Ukraine finden Platz in der Kaserne Bülach
Die Kaserne Bülach wird bei Bedarf zur Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. Zuerst werden sie aber bei Privaten und in Bundesasylzentren untergebracht.

Mit bis zu 15 Millionen Flüchtenden aus der Ukraine müsse man über alle Länder hinweg rechnen. Das sagte FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter am Freitag an einer Medienkonferenz. Bisher haben sich gut 2100 Geflüchtete beim Bund gemeldet. Etwa ein Drittel davon konnte dank der Solidarität der Bevölkerung privat untergebracht werden, wie Reto Kormann, Sprecher des Staatssekretariats für Migration, sagt. Zwei Drittel finden Platz in Bundesasylzentren. In Embrach etwa sind derzeit 140 Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht.
Die Bundesasylzentren seien insgesamt zurzeit nicht voll, sondern zu etwa zwei Dritteln belegt, so Kormann weiter. Der Bund bereitet sich dennoch darauf vor, auch für die kommenden Tage genügend Plätze zur Verfügung stellen zu können. So hat die Armee zum Beispiel die Kaserne in Bülach vorsorglich geräumt. Sie wird bei Bedarf für 500 Geflüchtete vorübergehend zur Notunterkunft. Die Kaserne verfügt über maximal 650 oberirdische Schlafplätze.
Nur kurze Zeit als Notunterkunft
Die Kaserne bleibt vorerst bis zum 22. März für die Aufnahme von Flüchtlingen reserviert, wie es in der Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport heisst. Bisher nutzten eine Rekrutenschule und eine Offiziersschule die Anlage. Die Armeeangehörigen wurden kurzfristig auf andere Unterkünfte verteilt.
Wie es nach dem 22. März weitergeht, ist noch unklar. Kormann sagt, man prüfe derzeit laufend neue Möglichkeiten für die Unterbringung, unter anderem auch mit der Armee. Die Betreuung in der Kaserne übernimmt die Asylorganisation Zürich (AOZ).
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, erstmals den Schutzstatus S zu aktivieren. Das bedeutet, dass Geflüchtete, welche die Ukraine wegen des Kriegs verlassen mussten, in der Schweiz rasch ein Aufenthaltsrecht bekommen, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Das Aufenthaltsrecht ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status ermöglicht es auch, Familienangehörige nachzuziehen.
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