Trockenheit im UnterlandAbsolutes Feuerverbot kommt in vielen Gemeinden
Weil weiterhin keine ausgiebigen Regenfälle in Sicht sind, darf man vielerorts kein offenes Feuer mehr entfachen. Auch Feuerwerk und Höhenfeuer sind verboten.

Immer mehr Gemeinden verhängen ein generelles Feuerverbot. Konkret bedeutet das: keine offenen Feuer im Freien, kein Abbrennen von Feuerwerk und keine Höhenfeuer. Der Grund ist die anhaltende Trockenheit: Auch in den nächsten Tagen sind keine ausgiebigen Regenfälle in Sicht, die zu einer Entspannung führen würden.
Klickt man sich durch die Websites der Unterländer Gemeinden, so findet man ganz unterschiedliche Informationen. Diese reichen von generellen Feuerverboten über Absagen der 1.-August-Höhenfeuer bis zu gar keinen Meldungen bezüglich Grillieren, Feuerwerkabbrennen und Höhenfeuer. Eine der ersten Gemeinden, die ein generelles Feuerverbot erlassen hat, ist Niederhasli. Dort gilt das Verbot ab Freitag, 22. Juli, 12 Uhr. Niederglatt hat das Verbot ebenfalls auf Freitag eingeführt, allerdings erst ab Mitternacht. Ab Montag, 25. Juli, verhängt auch Bachs ein kommunales Feuer- und Feuerwerksverbot. In Boppelsen gilt dieses auch für Himmelslaternen und Heissluftballone. Buchs und Dällikon haben ihre Höhenfeuer am 1. August abgesagt.
Im Wald sind Feuer schon länger verboten
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat per 21. Juli bereits ein generelles Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe über das ganze Kantonsgebiet hinweg erlassen.
Das Grillieren mit Holz oder Holzkohle ist zwar erlaubt, doch gilt es darauf zu achten, dass keine Funken wegfliegen. Auch bei der Verwendung von Einweggrills sei besondere Vorsicht geboten, warnen die Gemeinden unisono. Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Aufruf zum Wassersparen
Wegen der ausserordentlichen Trockenperiode rufen die Gemeinden die Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und insbesondere auf das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Auch beim Bewässern von Gärten und beim Blumengiessen soll man sich auf das Notwendigste beschränken.
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