Drohende Schliessung in DielsdorfAdus-Klinik hofft jetzt noch auf das Bundesverwaltungsgericht
Die Adus-Klinik in Dielsdorf wehrt sich juristisch gegen die Streichung von der Spitalliste. Ein definitiver Entscheid kommt voraussichtlich in drei Jahren.

Der Kampf um den Spitalerhalt im Bezirk Dielsdorf geht in die nächste Runde: Wie die Leitung der Adus-Klinik in Dielsdorf mitteilt, hat sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit will sie rechtlich gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion (GD), die Klinik von der kantonalen Spitalliste zu streichen, vorgehen. Dies hätte für die Adus-Klinik nämlich verheerende Folgen, da sie damit ihren kantonalen Leistungsauftrag verlieren würde. Und ohne Leistungsauftrag zahlen Krankenkassen nicht für die Behandlung von Grundversicherten. Im September hatte die GD dem kleinen Spital zunächst eine Gnadenfrist bis Ende 2023 gegeben. Weil das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde angenommen habe, könne die Adus-Klinik bis zum definitiven Entscheid wie gehabt weitermachen.