Antrag abgelehnt
Die politische Gemeinde Bachs wird nicht 10 Prozent der Kosten übernehmen, die durch den Unterhalt der Schulliegenschaften entsteht. In einer Vereinbarung sei das klar geregelt.

Die Primarschulpflege hat dem Gemeinderat einen Antrag gestellt, die politische Gemeinde solle 10 Prozent des gesamten Unterhalts der Schulliegenschaften übernehmen. Der Grund: Die Vereine würden Schulliegenschaften wie etwa die Turnhalle rege nutzen und so der Primarschulgemeinde einen Mehraufwand von jährlich rund 35000 Franken aufbürden. Und da die Vereinsförderung zu den Aufgaben der politischen Gemeinde gehöre, sei die beantragte Kostenübernahme gerechtfertigt.
Ertragsüberschuss von gut 90 000 Franken
Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab. Wie er im jüngsten Mitteilungsblatt ausführt, bestehe eine Vereinbarung zwischen Politischer und Schulgemeinde, in welcher «die Eigentumsverhältnisse und die Kostentragung» klar geregelt seien. Es gebe deshalb keinen Grund, die Kosten zu übernehmen. Wie die Primarschulpflege gleichenorts festhält, freue sie sich zwar, dass Bachs ein derart aktives Vereinsleben aufweise, «allerdings hätten wir die Vereinsunterstützung als Aufgabe der politischen Gemeinde gesehen.»
Trotz der gemeinderätlichen Ablehnung könne die Schulpflege der Gemeindeversammlung im Juni eine Jahresrechnung vorlegen, die mit einem Ertragsüberschuss von gut 90000 Franken abschliesse.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch