Leerkündigungen in ZürichSie half der Stiftung beim Hauskauf – jetzt muss sie raus
Eine städtische Wohnstiftung kündigt Bewohnerinnen und Bewohnern. Diese sind empört. Die PWG sagt, Privilegien müsse man irgendwann abgeben.

Dass Ursula Trzoska einst ihre Wohnung gekündigt bekommt, hätte sie nicht für möglich gehalten.
Hinter Trzoskas Aufregung steht die Frage: Wie lange darf man eine Wohnung der Stiftung für preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum – kurz PWG – behalten? Bis ans Lebensende? Oder läuft das Glück irgendwann ab?
Ursula Trzoska sitzt in einer Küche an der Bertastrasse 4, einem anderen PWG-Haus. Die vier weiteren Anwesenden nicken grimmig. Auf den Knien lasten Ordner voller Sitzungsprotokolle und Protestschreiben. Alle sind Mieterinnen bei der PWG und fühlen sich ungerecht behandelt.