Aufschiebende Wirkung für den Helikopter-Hub
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Richtplan-Eintrag des Helikopter-Hubs in Dübendorf wurde vom Bundesgericht gutgeheissen.

Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Gemeinde Wangen-Brüttisellen gegen den Richtplan-Eintrag des Helikopter-Hubs auf dem Flugplatz Dübendorf die aufschiebende Wirkung gewährt. Der Zürcher Regierungsrat hatte sich damit einverstanden erklärt.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrats Zürich hatte auf eine Stellungnahme in diesem Zusammenhang verzichtet, was das Bundesgericht als Einverständnis bezüglich der aufschiebenden Wirkung erachtet. Dies schreibt das Lausanner Gericht in einer am Dienstag publizierten Verfügung.
Zusammenlegung soll verhindert werden
Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen will die Zusammenlegung der Start- und Landeplätze für den Helikopterbetrieb der Luftwaffe, der Kantonspolizei und der Rega unweit des besiedelten Gebietes verhindern.
Der Zürcher Kantonsrat hatte Ende Juli die Teilrevision des kantonalen Richtplans verabschiedet. Verankert wurde damit ausserdem der geplante Innovationspark auf dem Gelände des Flugplatzes Dübendorf und die Anpassung der Linienführung der Glattalbahn.
SDA/ori
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