Aufsichtsbehörde stellt Zürcher KESB gutes Zeugnis aus
Gutes Zeugnis für die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) des Kantons Zürich: Das kantonale Gemeindeamt als Aufsichtsbehörde hat seinen Jahresbericht 2015 veröffentlicht.

Das kantonale Gemeindeamt hält in ihrem Bericht fest: Die Zürcher KESB sind gut aufgestellt. Als Meilensteine hätten die KESB bis Ende 2015 sämtliche altrechtlichen Erwachsenenschutzmassnahmen fristgerecht in eine Massnahme des neuen Rechts überführt, teilte die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am Donnerstag mit. Zudem konnte die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren in Empfehlungen geregelt werden.
Die Aufsichtsbehörde behandelte im vergangenen Jahr 38 Aufsichtsbeschwerden, vier mehr als im Jahr 2014. Dabei hätte es sich ausnahmslos um Beschwerden gehandelt, bei denen die Gerichte zuständig gewesen wären.
«Trotzdem führte das Gemeindeamt in einem Fall mit der betroffenen KESB eine Aussprache durch», heisst es weiter. Dabei wurden das Vorgehen kritisch reflektiert und Verbesserungsmöglichkeiten erörtert. Es ging um den Einbezug von Angehörigen ins Verfahren und die Transparenz der Behörden gegenüber den Betroffenen, beispielsweise in Sachen Vorgehen, nächste Schritte und Zeitplan.
In drei weiteren Fällen gab es schriftliche Hinweise für mögliche Verbesserungen.
Das Gemeindeamt schätzt die Belastungssituation in den 13 KESB als mehrheitlich hoch ein. Dennoch geht es von einer Entspannung der Situation aus: Im Jahr 2014 wurde zusätzliches Personal angestellt und die von den früheren Vormundschaftsbehörden übernommenen Pendenzen konnten grösstenteils erledigt werden.
Kindstötung von Flaach hat Konsequenzen
Ins Berichtsjahr fällt auch der Fall Flaach. Anfang 2015 hatte eine Mutter ihre beiden Kinder und später sich selbst getötet, nachdem die zuständige KESB die vorübergehende Unterbringung der Kinder in einem Heim angeordnet hatte. Zwei unabhängige Gutachten hatten ergeben, dass die KESB die Tötung nicht hätte verhindern können.
«Im Ablauf des Kindesschutzverfahrens wurden aber verschiedene Mängel festgestellt», heisst es weiter. Die Aufsichtsbehörde hat deshalb Massnahmen getroffen, «die zur Qualitätssicherung und Verbesserung sämtlicher KESB im Kanton Zürich beitragen sollen».
Sie hat einerseits Weisungen erlassen. So müssen beispielsweise angeordnete einstweilige Massnahmen, die ohne Anhörung der Betroffenen gefällt wurden, künftig der Leitung der KESB gemeldet werden. Die getroffenen Schritte sind «im Regelfall innert maximal drei Wochen seit deren Eröffnung durch einen anfechtbaren Entscheid» abzulösen.
Andererseits soll es unterstützende Angebote wie Arbeitshilfen in Sachen rechtliches Gehör oder verschiedene Schulungen geben. Zudem soll mit der Vereinheitlichung und Standardisierung der Abklärung die Qualität im Kindesschutz verbessert werden.
Über 21'000 Massnahmen angeordnet
Die KESB im Kanton Zürich ordneten im vergangenen Jahr 21'352 Massnahmen an. Dabei ging es hauptsächlich um Beistandschaften. «Im Vergleich zu 2014 entwickelte sich der Bestand unauffällig», heisst es weiter. Durchschnittlich waren im Jahr 2015 im Kanton 1,46 von 100 Personen von den KESB begleitet. Nur ein Drittel davon waren Kinder.
SDA/mcp
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