Ausbrecher-Häftling wegen Vergewaltigung vor Gericht
Am Mittwoch muss sich der syrische Häftling, der Anfang Februar von einer verliebten Aufseherin befreit wurde, vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Allerdings nicht wegen der Flucht nach Italien, sondern wegen Vergewaltigung einer jungen Frau.

Die Vergewaltigungs-Anklage ist der Grund, weshalb der zweifach vorbestrafte 27-Jährige im Bezirksgefängnis Dietikon einsass. Das Bezirksgericht Dietikon hatte den Syrer im Dezember 2015 wegen Vergewaltigung einer damals 16-Jährigen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Mann streitet die Tat aber nach wie vor ab, weshalb der Fall nun vor Obergericht verhandelt wird. Um die junge Frau zu schützen, wird ihre Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Auch Journalisten dürfen nicht dabei sein, sondern werden erst zur Befragung des Ausbrechers zugelassen.
Ob sich der Syrer auch wegen seiner Flucht aus dem Gefängnis verantworten muss, ist noch unklar. Das Bezirksgericht Dietikon stellte das Verfahren gegen ihn Anfang November ein, weil «Anstiftung zur Selbstbegünstigung» nicht strafbar sei.
Anderer Meinung ist die Staatsanwaltschaft, die ihn wegen des Gefängnisausbruchs verurteilt sehen will. Der Rekurs gegen die Verfahrenseinstellung ist momentan vor dem Obergericht hängig.
Prozess gegen Aufseherin im Januar
Die 32-jährige Aufseherin, die dem Häftling zur Freiheit verhalf, wird sich im Januar vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem das Entweichenlassen von Gefangenen, Begünstigung und eine grobe Verkehrsregelverletzung vor.
Sie fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten; sieben davon soll die ehemalige Aufseherin im Gefängnis verbringen.
Die Gefängnisaufseherin war Anfang Februar mit dem syrischen Häftling aus dem Gefängnis Limmattal nach Italien geflüchtet. In der Nacht auf Karfreitag wurde das Paar dann im norditalienischen Romano di Lombardia verhaftet.
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