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Bei ÖV-Ärger gibts Geld

Mehr Rechte: Kann die Reise ihren Zweck nicht mehr erfüllen, sollen Passagiere den Billettpreis zurückerhalten. Foto: Ennio Leanza, Keystone

«Sorry-Bons» reichen nicht mehr

Keine Rückforderungen unter zehn Franken

Bahnen müssen über Verspätungen informieren

SDA/ij