Beil-Angreifer kommt höchstens vier Jahre ins Gefängnis
Das Schweizer Jugendstrafrecht ist im internationalen Vergleich mild. Das dürfte auch dem Angreifer von Flums SG zugutekommen.
Sasha I., der am Sonntag in Flums sieben Menschen mit einem Beil attackierte, ist 17 Jahre alt und somit minderjährig. Für seine Tat wird er sich früher oder später verantworten müssen. Bei ihm kommt das Jugendstrafrecht zum Zug, das im internationalen Vergleich relativ mild ausfällt.
Haftstrafen für 16- bis 18-jährige Jugendliche dauern hierzulande maximal vier Jahre. Das gilt für jene, die ein schweres Verbrechen begangen haben. In Deutschland sind es zehn, in Österreich 15 und in Italien sogar 30 Jahre. Frankreich setzt auf die ganz harte Tour: Dort kann es für einen Jugendlichen bis zu lebenslänglich geben.
Erzieherische Massnahmen im Vordergrund
«Die Schweiz ist ein Sonderfall», sagt Martin Killias, Strafrechtsprofessor an der Universität St. Gallen, zum «St. Galler Tagblatt».
«Wenn jemand an seinem 18. Geburtstag einen Mord begeht, erwartet ihn ein völlig anderes Strafmass, als wenn er die Tat einen Tag früher begangen hätte.» Im Ausland werde dies flexibler gehandhabt. Wer etwa in Holland eine besonders schwere Tat begehe, könne auch zwischen 16 und 18 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht belangt werden.
Kritik an der Milde
Im schweizerischen Jugendstrafrecht geht es in erster Linie um den Schutz und die Erziehung der Jugendlichen. Die eigentliche Bestrafung steht daher nicht im Vordergrund, sondern es werden erzieherische Massnahmen, teilweise ergänzt mit Therapien angeordnet.
Verfechter des hiesigen Strafrechts betonen, dass die Rückfallquote bei delinquenten Jugendlichen vergleichsweise gering ausfällt. Martin Killias betonte aber einst gegenüber SRF, dass es keine international vergleichenden Rückfallstatistiken gäbe.
Die Milde des Schweizer Jugendstrafrechts steht spätestens seit dem Fall Carlos in der Kritik. Der Jugendstraftäter erhielt ein Sondersetting, das monatlich 29'000 Franken kostete.
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