Besorgte Mutter blitzt auch vor Bundesgericht ab
Nachdem schon das Bezirks- und das Obergericht zu einem Schuldspruch gekommen sind, verliert eine Mutter, die sich auf der Suche nach ihrem Sohn der Polizei widersetzt hatte, auch vor Bundesgericht.

Eine Mutter hatte auf der Suche nach ihrem damals fünfjährigen Sohn auf dem Trottoir parkiert, laut Zeugen während des Fahrens telefoniert und einer Kantonspolizistin, die ihr deswegen eine Busse ausstellen wollte, ihre Ausweispapiere entrissen. Der Sohn tauchte wenig später wohlbehalten wieder auf, er hatte beim Spielen die Zeit vergessen. Das Bezirksgericht Winterthur hatte sie Anfang 2017 der Hinderung einer Amtshandlung sowie der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die Frau aus dem Tösstal zog den Fall weiter. Das Obergericht Zürich bestätigte ein Jahr später den Schuldspruch, reduzierte jedoch die bedingte Geldstrafe von 450 Franken auf 80 Franken. Die Mutter musste eine Busse von 250 Franken und die Gerichtskosten bezahlen. Doch auch damit gab sie sich nicht zufrieden und zog den Fall vor das Bundesgericht weiter, wo sie die Aufhebung des Urteils und einen Freispruch verlangte.