Bezirksgericht verurteilt ehemaligen Sitten-Polizisten
Ein ehemaliger leitender Angestellter der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich habe sich korrupt verhalten, entschied der Einzelrichter am Donnerstag. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und dem Besitz von illegaler Pornografie wurde er freigesprochen.

Der Stadtpolizist habe sich schuldig gemacht des sich bestechen Lassens und der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses, entschied der Richter. In seiner Urteilseröffnung vom Donnerstag sprach er den Beschuldigten jedoch von anderen Anklagepunkten frei.
Etwa vom Amtsmissbrauch, weil er keinen Zwang ausgeübt habe, von weiteren Bestechungsvorwürfen, weil er dabei keine Forderung erhoben habe und von der Pornographie, weil er die betreffenden Filme gelöscht und keine Absichten zur Aufbewahrung erkennen lassen habe.
Schuldig des sich bestechen Lassens ist der Mann, weil er Informationen aus dem elektronischen Polizeisystem (POLIS) an eine Frau weitergegeben und im Gegenzug auf ein Treffen gedrängt habe. Aus dem Kurznachrichtenverkehr lasse sich zweifelsfrei ableiten, dass es sich dabei um ein Treffen sexueller Natur gehandelt habe, entschied der Richter.
Um Verletzung des Amtsgeheimnisses handelte es sich laut dem Richter in allen Fällen, in denen der Beamte Daten aus dem POLIS weitergab, oder Bekannten Details seiner Einsätze mitteilte.
Die Bestechung stufte der Richter als schwerstes Verschulden ein. Als Polizist habe sich der Mann darüber im Klaren sein müssen, was er tue. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Busse von 3000 Franken beantragt, die Verteidigung einen vollumfänglichen Freispruch.
Der Richter entschied sich für eine bedingte Geldstrafe, weil die Freiheitsstrafe auf unter 12 Monate angesetzt war. Für eine Busse habe er keine Veranlassung gesehen, sagte er. Zwei der 160 Tagessätze hatte der Beschuldigte bereits während der Untersuchung in Haft erstanden.
Die Krux der Übersetzung
Der Staatsanwalt hatte dem Stadtpolizisten vorgeworfen, amtsgeheime Daten aus dem POLIS an die Frauen weitergegeben zu haben, um intime Treffen mit ihnen zu erreichen.
Ausserdem hatte die Auswertung des Smartphones des Beschuldigten ergeben, dass er gegenüber Bekannten auch geheime Details seiner Arbeit verraten habe. Zudem fanden die Strafverfolger Filme mit verbotenen pornographischen Praktiken auf dem Mobiltelefon.
Die Beweisführung des Staatsanwaltes hatte sich stark auf den SMS-Verkehr des Stadtpolizisten mir den Frauen abgestützt. Dabei ergab sich ein Interpretationsspielraum, weil die Konversation auf Portugiesisch geführt wurde. Anklage und Verteidigung interpretierten dieselben Nachrichten mitunter in gegensätzlicher Weise. Und je nach Übersetzung stellte sich das Verschulden des Mannes anders dar.
Der Richter liess die Übersetzung nochmals prüfen und kam zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft von der massgebenden Version ausgegangen war.
Verteidigung: «Wollte sie abwimmeln»
Die Verteidigung verlangte einen Freispruch in allen Punkten. Die Staatsanwaltschaft habe nach Möglichkeiten gesucht, seinen Mandanten anklagen zu können, sagte der Verteidiger. Doch dieser habe sich nichts zuschulden kommen lassen.
Die eine Frau habe er mit einer Antwort ohne neue Informationen abgewimmelt, auch die andere habe schon gewusst, was er ihr mitteilte. Einen Beweis für einen sexuellen Kontakt gebe es nicht. Die Filme mit Gewaltdarstellung, Pädophilie und Sodomie bezeichnete die Verteidigung als «Jux-Filme», die der Beschuldigte gelöscht und unbeabsichtigt andernorts auf dem Smartphone behalten habe.
Die Verhaftung des Beschuldigten geht auf die sogenannte «Chili's»-Affäre zurück. Im Umfeld des gleichnamigen Sex-Clubs im Zürcher Kreis vier sollen Stadtpolizisten 2013 in eine Bestechungsaffäre verwickelt gewesen sein.
SDA/mst
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