Bezirksgericht: Zuhälter muss ins Gefängnis
Das Bezirksgericht Zürich hat einen Zuhälter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der heute 45-jährige Mann aus Ungarn erhält eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Er hatte vergeblich auf einen Freispruch gehofft.

Das Bezirksgericht befand ihn wegen der Förderung der Prostitution und dem strafbaren Schwangerschaftsabbruch für schuldig. Vom Vorwurf des Menschenhandels wurde er hingegen freigesprochen.
Der Mann sitzt bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Diese Zeit - immerhin 539 Tage - werden ihm angerechnet. Ausserdem muss er den zwei geschädigten Frauen Genugtuung von 16'000 Franken respektive 8000 Franken zuzüglich Zins bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Frauen ausnützte und sie zum Anschaffen unter anderem auf den Strassenstrich schickte, damit sie Geld für ihn verdienten.
Gericht glaubte den Frauen
«Einen ganz grossen Teil der Einnahmen haben Sie ihnen abgenommen, obwohl Sie keinen Anspruch darauf hatten», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Freitag. Der Beschuldigte, der sich an der Verhandlung als Aufpasser, Sicherheits- und Wachmann aber nicht als Zuhälter darstellte, habe mehr gemacht als nur aufzupassen. Das Gericht schenkte damit den zwei Frauen mehr Glauben als dem Mann.
Auch bezüglich der erlittenen Fehlgeburt folgte das Gericht den Aussagen der Frauen. Eine von ihnen erwartete ein Kind von ihm. Da er dieses nicht wollte, stiess er die Schwangere zu Boden und stand mit Gewicht auf ihren Bauch. Der Richter sprach von einem brutalen und skrupellosen Vorgehen und einer «extremen Geringschätzung des Embryos».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
SDA/mcp
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