Bub im Darknet verkauft: Mutter und Stiefvater vor Gericht
Die grausame Tatserie des Paars von Staufen bei Freiburg hat in ganz Deutschland für Entsetzen gesorgt. Jetzt hat der Prozess begonnen.
Im Fall des im Darknet zum sexuellen Missbrauch verkauften Jungen aus Staufen bei Freiburg hat am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg der Prozess gegen die Mutter und den Stiefvater des Kinds begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 48 Jahre alten Berrin T. und dem 39 Jahre alten Christian L. unter anderem besonders schwere Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, besonders schwere Zwangsprostitution und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor.
Der Fall war vor fünf Monaten von den Ermittlern öffentlich gemacht worden und sorgt seither bundesweit für Entsetzen. Experten sprechen von einem beispiellosen Missbrauchsfall.
Die Verlesung der Anklage gegen das Paar zog sich über mehr als drei Stunden. Darin listeten die Ankläger mehr als 50 Taten auf, die die Mutter und ihr als Pädophiler einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte zu verantworten haben sollen.
Sie wusste von Anfang an Bescheid
Wie Staatsanwältin Nikola Novak sagte, lernte sich das Paar Ende 2014 oder 2015 bei der Tafel in Staufen kennen. Es habe sich «eine Art familiäre Beziehung» entwickelt, das Kind habe «Papa» zu L. gesagt. Dabei habe die Mutter über die pädophilie Orientierung ihres Partners «von Anfang an» Bescheid gewusst.
Sie habe auch gewusst, dass er nach einer entsprechenden Verurteilung unter Führungsaufsicht gestanden habe und ihm jeder Kontakt zu Kindern verboten gewesen sei, sagte Novak. Dennoch habe sie bewusst der Beziehung zugestimmt.
«Abgesprochenen sexuelle Übergriffen»
Bereits kurz nach Beginn der Partnerschaft begann das Paar laut Anklage mit dem sexuellen Missbrauch eines leicht behinderten dreijährigen Mädchens aus der Nachbarschaft. Berrin T. habe auf das Mädchen aufgepasst, es sei dann zu «abgesprochenen sexuellen Übergriffen» auf das Kleinkind gekommen.
Parallel dazu habe der Missbrauch des Sohns der Angeklagten begonnen. Dabei habe die Mutter im Auftrag ihres Partners verschiedene Vergewaltigungstaten an ihrem Sohn vollzogen. Auch habe ihr Partner das Kind vergewaltigt, sie habe dabei «vollumfänglich» die Übergriffe auf das Kind gebilligt. Bei einer Reihe von Taten habe sich L. an dem zu Beginn der Tatserie sechs oder sieben Jahre alten Kind vergangen.
Bald nach Beginn der Missbrauchstaten begann das Paar laut Anklage damit, den Jungen im Darknet - dem verborgenen Teil des Internets - für Vergewaltigungen gegen Geld anzubieten. Die Vermittlung im Darknet habe nur L. betrieben, allerdings habe auch die Mutter etwa auf ihrem Smartphone zahlreiches Bildmaterial von den gefilmten Vergewaltigungen ihres Kinds gespeichert.
Mutter will aussagen
Die Staatsanwaltschaft will neben einer Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung der beiden Angeklagten erreichen. Der als Haupttäter angeklagte L. räumte bereits als Zeuge in anderen Verfahren zu der Tatserie seine eigenen Vergehen ein und belastete auch die Mutter des Kinds schwer.
Diese äusserte sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen. Mit Spannung wird erwartet, ob sie im Prozess Angaben machen wird. Ihr Verteidiger Matthias Wagner sagte der Nachrichtenagentur AFP, seine Mandantin wolle aussagen. Ob ihr das angesichts des grossen öffentlichen Interesses auch tatsächlich gelinge, könne er aber noch nicht abschätzen. Das grösste Ziel seiner Verteidigung sei, die Sicherungsverwahrung für seine Mandantin zu verhindern.
Das Kind lebt inzwischen in Obhut des Jugendamts. Es muss in dem Verfahren nicht aussagen. Als Beweismittel liegen neben Zeugenaussagen umfassende Videodateien vor.
AFP/sep
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch