Altersheime regeln Sterbehilfe unterschiedlich
In Embrach können die Bewohner des Alterszentrums auf ihrem Zimmer in den Freitod gehen. In Rafz ist das durch die Heimordnung untersagt. Alterszentren in der Region haben einen unterschiedlichen Umgang mit dem Thema Freitodbegleitung.

Die Themen Freitod und Sterbehilfe beschäftigen die Leiter der Alterszentren in der Region zunehmend. Im Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit (KZU) mit Standorten in Embrach, Bassersdorf und Nürensdorf muss sich die Geschäftsleitung regelmässig mit dem Thema Suizid befassen. «Die Leute sprechen an, dass sie Mitglied einer Organisation sind oder teilen uns mit, dass sie Kontakt mit einer aufgenommen haben», sagt Marlies Petrig, Leiterin der Gesundheitsdienste. Im KZU ist es den Bewohnern unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auf ihrem Zimmer selbstbestimmt zu sterben. Tatsächlich vorgekommen ist dies allerdings bisher noch nicht.Auch im Embracher Alterszentrum ist es den Bewohnern gestattet, sich auf ihrem Zimmer in den Tod begleiten zu lassen. Entschieden hat dies die Betriebskommission. «Es geht uns darum, den Willen der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren», erklärt Zentrumsleiter Robert Boetschi. Grundsätzlich habe man dem Thema gegenüber eine neutrale Haltung.