Fall Elmer: Keine Strafuntersuchung gegen Zürcher Oberrichter
Die «persönlichen Bemerkungen» des zurückgetretenen Zürcher Oberrichters Peter Marti bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Ex-Bankangestellten Rudolf Elmer haben keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Elmer gegen die Ablehnung des Ermächtigungsgesuchs abgewiesen.

Die Lausanner Richter kommen in ihrem am Freitag publizierten Urteil zum Schluss, dass keine Rechtsverletzungen vorliegen. Zudem halten sie zu diversen Punkten fest, dass die Beschwerde nicht ausreichend begründet ist.
Der Oberrichter hatte nach der Urteilseröffnung im August 2016 einige «persönliche Bemerkungen» gemacht. Zu Elmer gewandt sagte er: «Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller, nur auf seinen eigenen Vorteil bedachter Krimineller. Ein richtiger Whistleblower steht zu dem, was er gemacht hat, und beruft sich auf Rechtfertigungsgründe.»
«Massiv ehrverletzend»
Diese Äusserungen empfand Rudolf Elmer als massiv ehrverletzend, weshalb er eine Strafanzeige gegen Peter Marti erstattete. Für eine Strafverfolgung gegen einen Oberrichter bedarf es im Kanton Zürich einer Ermächtigung durch den Kantonsrat. Eine solche erteilte die Geschäftsleitung des Kantonsrats nicht.
Das Hauptverfahren gegen Rudolf Elmer ist derzeit noch beim Bundesgericht hängig. Gegen die Verurteilung wegen versuchter Nötigung, Drohung und Urkundenfälschung und den Freispruch vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung haben Elmer und die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht.
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