Rekurs bremst Wohnbau der Kirche
Lange Gesichter bei der Leitung der reformierten Kirche Kloten: Gegen den Ersatz für das nicht mehr benötigte Pfarrhaus Reutlen ist ein Rekurs aus dem Quartier hängig. Offenbar gehts um die Verträglichkeit mit einer geschützten Gartensiedlung.

Die Bagger hätten das alte Pfarrhaus am Reutlenweg längst platt machen sollen. Doch der schmucklose Flachdachbau steht noch immer mitten im Wohnquartier oberhalb des Bahnhofs Kloten. Grund ist eine Beschwerde, der mittlerweile vor Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hängig ist. Dies nachdem die Vorinstanz – das Baurekursgericht – eine Einsprache gegen den geplanten Neubau der reformierten Kirchgemeinde «vollumfänglich abgewiesen» hatte, wie es auf deren Website heisst. Anstelle des alten Pfarrhauses soll für 7,7 Millionen Franken ein rund doppelt so grosses Gebäude mit 13 Mietwohnungen und Pfarrbüro samt Tiefgarage entstehen.
Kirchenpfleger und zuständiger Liegenschaftenvorsteher ist Heinrich Brändli. Er räumt ein, dass die nun aufgezwungene Verzögerung fürs Projekt und das involvierte Bau- und Planungsteam zwar ärgerlich sei, man den Widerstand gegen das Vorhaben aber trotz allem als legitim betrachte. Hinter dem Rekurs soll indes kein direktbetroffener Anwohner stecken, der um seine eingeschränkte Aussicht wegen des viel höheren Neubaus bangt. Sondern es gehe vielmehr um grundsätzliche Fragen der Quartierverträglichkeit und Abgrenzungsfragen zu einer geschützten Siedlung, welche unter dem Begriff «Swissair-Gartenstadt» einst über Kloten hinaus für Aufsehen sorgte.
Das nebenan ist geschützt
1948 wurde in Bahnhofsnähe am Reutlen- und am Mittelholzerweg, zeitgleich mit dem Flughafenbau, die sogenannte Swissairsiedlung erstellt. Es sind dies mehrere gleichförmige Wohnhäuser für zumeist vier Familien mit grosszügigen nicht eingezäunten Grünflächen ringsum.
1982 war ebendiese Siedlung in das «Inventar der kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Kloten» aufgenommen worden. Auch nach der letzten Revision der Bau- und Zonenordnung der Flughafenstadt im Jahr 2012 blieb für die Angestelltensiedlung der Swissair im besagten Quartier ein gewisser Schutzstatus bestehen. Neuerungen sind einer Gestaltungsplanpflicht unterworfen. Das heisst, alle Bauprojekte müssen dort spezielle Anforderungen erfüllen, was vom Stadtrat vorgegeben werden kann und letztlich nicht ohne Zustimmung des Parlaments umzusetzen ist.
Dies gilt aber gemäss Heinrich Brändli eben nicht für das Pfarrhaus Reutlen gleich auf der anderen Strassenseite. Dieser Bau entstand 1966/67 als eines von drei reformierten Pfarrhäusern der Stadt Kloten. Das Kirchengrundstück liegt heute in einer Wohnzone (W4), wo Häuser mit vier Wohngeschossen erlaubt sind. Und es steht nicht unter irgendwelchem Schutz. Aber es grenze direkt an das geschützte Gebiet besagter Gartensiedlung.
Bezug wohl frühestens 2018
Der zuständige Kirchenpfleger Brändli, der auch für die EVP im Stadtparlament sitzt, gibt sich trotz hängiger Rekursverfahren betont gelassen. Immerhin wisse man nach dem Urteil der ersten Instanz, dass das Wohnhausprojekt an sich regelkonform und von der Ausführung her kein Grund zu Beanstandung gebe. Die nun zuständigen Richter des Zürcher Verwaltungsgerichtes müssten nun die formale und verfahrenstechnische Prüfung des Vorhabens beurteilen.
Wie lange es geht, bis ein Urteil vorliegen wird, wisse man nicht, sagt Kirchenpfleger Brändli. Ein Baustart vor Frühling 2017 sei kaum realistisch, meint er. Der Bezug der neuen Mietwohnungen sei daher vor Herbst 2018 nicht möglich.
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