Zwingende Auflagen für Schlosskäufer sorgen für Stimmungsknick bei Besichtigung
Die angekündigte Versteigerung hat das Neue Schloss Teufen in den Fokus der Immobilienjäger gerückt. Ohne Mindestangebot soll eingestiegen werden können. Jedoch gibt es ein paar gewichtige Einschränkungen, wie die Interessenten an der Besichtigung vor Ort erkennen mussten.

Erhaben thront das Neue Schloss (rechts) über dem Alten Schloss Teufen. Als die Besitzer des unteren Schlossguts einst den oberen Teil verkauften, haben sie sich durch ein sogenanntes Servitut das letzte Wort an der künftigen Nutzung des Neuen Schlosses mittels Grundbucheintrag gesichert.
Sibylle Meier
Die Worte des zuständigen Betreibungsbeamten Andreas Bertschinger klingen wie eine Verheissung: «Kommt es zur Versteigerung, wird es kein Mindestgebot für das Schloss geben.» Die zehn teilweise aus dem Ausland angereisten Kaufinteressenten auf dem Vorplatz des Neuen Schlosses in Teufen hatten am letzten Donnerstagmittag kaum Zeit, um sich die Hände zu reiben. Denn als Schnäppchen werde das Objekt ihrer Begierde wohl kaum zu haben sein, dämpfte der Betreibungsbeamte ganz oben, auf der Eingangstreppe stehend, die allenfalls innerlich aufkeimende Euphorie unter den Immobilienjägern.