Auftragsvergabe war rechtensBundesgericht entscheidet Streit um Schneeräum-Fahrzeug am Flughafen
Die Flughafen Zürich AG brauchte neue Spezialfahrzeuge zur Schneeräumung. Es folgten die Ausschreibung und die Auftragsvergabe. Letztere zog die Klage einer unterlegenen Firma nach sich. Das Bundesgericht ist nicht darauf eingetreten.

Gerichte richten sich nicht nach der Jahreszeit: Das Bundesgericht hat sich mit einem Streit zwischen der Flughafen Zürich AG und einem Anbieter von Kehrblasgeräten befasst. Kehrblasgeräte dienen der Schneeräumung und heissen so, weil Schnee und Eis in einem Arbeitsgang bewältigt werden können. Ein Pflug räumt, eine Walze kehrt Schnee- und Eisreste zur Seite, und falls etwas übrig bleibt, wird das unter Hochdruck von einem Luftstrom weggeblasen. Die Fahrzeuge sind mit bis zu 60 Kilometer pro Stunde unterwegs.
Im Mai 2018 hatte der Flughafen ein offenes Verfahren für die Lieferung von Kehrblasgeräten eröffnet. Sechs bis zehn sollten es sein, die gegen die bisherigen sechs derartigen Fahrzeuge eingetauscht werden. Eines davon sollte für den Winter 2018/19 testweise gemietet werden. Vier Anbieter reichten Offerten ein, die zwischen rund 3,5 und 5,3 Millionen Franken schwankten.