Verletzung in Hockey-FreundschaftsspielCheck war laut Richter und Schiedsrichter legal
Ihr Körpereinsatz auf dem Feld brachte zwei Eishockey-Amateure in die Mühlen der Justiz. Drei Jahre nach dem Match entscheidet der Richter: Freispruch.

Zwei Sportler können aufatmen. Der Richter am Bezirksgericht Dielsdorf sprach die beiden 32- und 30-jährigen Eishockeyspieler vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung frei – drei Jahre nach einem Vorfall bei einem Freundschaftsspiel. «Leider gibt es von dieser Partie keine Aufzeichnung», sagte der Richter. Sonst hätte es irgendwann vielleicht ein Geständnis der Beschuldigten oder aber einen Rückzug der Strafanzeige gegeben.
Schlimme Armverletzung
Die streitbare Szene hatte sich bei der Begegnung zwischen den Drittligisten EV Dielsdorf-Niederhasli und SC Reinach zugetragen. Im zweiten Drittel wurde ein Reinacher von zwei Gegnern gescheckt und fiel hin. Dabei zog sich der Amateurspieler einen Trümmerbruch des rechten Unterarms und eine komplexe Verletzung am Handgelenk zu. Er musste zwei Operationen über sich ergehen lassen und war acht Monate lang arbeitsunfähig. Der Schiedsrichter hatte das Foul nicht geahndet. Der Verletzte reichte Strafanzeige ein. Der Staatsanwalt erhob gegen die beiden Spieler des EV Dielsdorf-Niederhasli Anklage wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Die Gerichtsverhandlung, die nun am Freitag zum Urteil führte, hatte am Montag stattgefunden.
Bedingte Geldstrafen gefordert
Die Begründung des Staatsanwalts: Durch ihr krass regelwidriges und grobes Verhalten hätten die beiden die dem Schutz der Mitspieler geltenden Spielregeln in grober Weise missachtet. Hätten sie sich regelkonform oder nur leicht regelwidrig verhalten, wären Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden gewesen. Die Anklage hatte bedingte Geldstrafen beantragt: 90 Tagessätze zu je 120 respektive 80 Franken – also total 10’800 Franken für den 32-jährigen Informatiker und 7200 Franken für den 30-jährigen Handwerker – sowie je eine Busse von 1000 Franken.
Die Beschuldigten hatten sich auf den Standpunkt gestellt, es habe sich um einen im Eishockey üblichen Check gehandelt. Ihre beiden Anwälte betonten, es sei keine Spielregelverletzung begangen und kein Risiko geschaffen worden, das über das in diesem Sport übliche hinausgehe. Sie forderten einen Freispruch.
«Wenn es keine Regelverstösse gab, dann gab es auch kein strafrechtlich relevantes Verhalten.»
Bei seinem Urteil habe sich das Gericht auf die Aussagen von Beteiligten, Schiedsrichtern, Zuschauern und Mannschaftskollegen abstützen müssen, führte der Richter aus. Lasse man sich dabei vom Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» leiten, könne den beiden beschuldigten Spielern weder Regelverstösse noch ein rücksichtsloses Verhalten vorgeworfen werden. So habe weder bewiesen werden können, dass der Angegriffene nicht mehr im Puckbesitz gewesen sei, noch, dass die Beschuldigten einen absichtlichen und gleichzeitigen Doppelcheck ausgeführt hätten. Eine strafrechtliche Ahndung sei gemäss Bundesgericht umso eher angezeigt, je stärker die geltenden Regeln einer Sportart verletzt würden.
Von diesem Grundsatz habe es sich beim Urteil im berühmten Fall Andrew McKim gegen Kevin Miller leiten lassen. Und genau jenes Beispiel habe vermutlich dazu geführt, dass im vorliegenden Fall Anklage erhoben worden sei. «Wenn es aber keine Regelverstösse gab, dann gab es auch kein strafrechtlich relevantes Verhalten», sagte der Richter. «Es muss ein Freispruch resultieren.» Dieses Urteil kann noch angefochten werden.
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