Das Urteil ohne Verurteilten
Das Bezirksgericht Dielsdorf hat einen Betrüger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe ist somit höher als vom Staatsanwalt beantragt. Ob der Verurteilte ins Gefängnis muss, ist noch nicht sicher. Er lebt vielleicht gar nicht mehr in der Schweiz.

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat sich mit dem Fall eines 46-jährigen Mazedonier beschäftigt – ober der Angeklagte aber überhaupt noch in der Schweiz ist, ist unbekannt.
Archiv David Baer
Die Liste der Delikte, die der 46-jährige Mazedonier begangen hat, ist lang. Das Bezirksgericht Dielsdorf hat ihn nun in insgesamt sieben Punkten schuldig gesprochen. Sein schwerwiegendstes Vergehen: mehrfacher Betrug. Er wird verurteilt zu 30 Monaten Gefängnis, einer Geldstrafe von 4800 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken. Die Freiheitsstrafe muss er unbedingt absitzen, die Geldstrafe und die Busse bezahlen.