
Der Bundesrat wählte ein Verfahren, das in Verfassung und Gesetz nicht vorgesehen ist. Ohne den Rahmenvertrag zu unterzeichnen, schickte er ihn Anfang 2020 in eine breite Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Kantonen. Ohne ausführliche Darlegung seines Inhalts wurde der Vertragsentwurf Opfer von Missverständnissen und akkumulierten Sonderinteressen. Diese werden bis heute kompromisslos ohne Rücksicht auf die Anliegen der Union verteidigt.
Nachverhandlungen wurden gefordert, ein erneuter Reset und rote Linien betont, die allein innerstaatlichem und parteipolitischem Kalkül entspringen und entsprechen. Die patriotische Fundamentalopposition nationalkonservativer Kreise erhält Verstärkung aus dem Finanzsektor, der eine strengere Marktaufsicht über ihre Geschäfte seitens der EU abwenden will.
Umfragen haben regelmässig eine Unterstützung des Rahmenabkommens von über 60 Prozent an den Tag gelegt.
Das Ergebnis ist bekannt. Mit wesentlichen Änderungen kann nicht gerechnet werden. Bundesrat und Politiker erwägen jetzt den Übungsabbruch, ohne Rücksicht auf die grossen Schwierigkeiten für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz und für die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Gütern, gerade in Zeiten der Pandemie.
Öffentliche Umfragen haben regelmässig eine Unterstützung des Rahmenabkommens von über 60 Prozent an den Tag gelegt. Volk und Stände haben 2018 die Selbstbestimmungsinitiative mit 66 Prozent und die Kündigungsinitiative 2020 mit 61 Prozent deutlich abgelehnt.
Wenn der Bundesrat jetzt die Verhandlung abbricht, so kommt dies einem Kniefall vor nationalkonservativen Kreisen gleich.
Beide Befunde werden in der Politik immer noch nicht ernsthaft zur Kenntnis genommen. Politiker behaupten weiterhin, dass das Rahmenabkommen ohne Anpassungen in einer Volksabstimmung keine Chance habe. Hinter solchen Aussagen stecken Sonderinteressen und nicht das Gemeinwohl des Landes.
Wenn der Bundesrat jetzt die Verhandlung abbricht, so kommt dies einem Kniefall nicht nur vor nationalkonservativen Kreisen gleich. Er knickt ein gegenüber all den kumulierten Sonderinteressen, die umgekehrt die Verantwortung für die wirtschaftlichen Folgen dem Bundesrat in die Schuhe schieben werden.
Nur ein Volksentscheid kann die weitere Spaltung des Landes verhindern.
Aus diesem Grund muss der Bundesrat den Vertrag endlich unterschreiben und dem Parlament mit seinem Antrag weiterleiten. Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben wir ein Recht darauf, dass der Vertrag im Parlament debattiert wird. Bundesrat und Parlament werden gut daran tun, ihn dann freiwillig dem Volk mit einem einfachen Referendum vorlegen. So hatte es der Bundesrat klugerweise für das Freihandelsabkommen von 1972 getan, und zwar ohne dass er damals von der Verfassung dazu verpflichtet worden wäre.
Nur ein Volksentscheid kann den Weg aus dieser verfahrenen Situation weisen und die weitere Spaltung des Landes verhindern. Nur das Volk kann letztlich die Verantwortung für einen derart wichtigen Entscheid in der direkten Demokratie übernehmen. Und nur ein Volksentscheid wird letztlich von der Europäischen Union als legitime Entscheidung anerkannt werden.
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Gastkommentar zur Europadebatte – Das Volk muss über den Rahmenvertrag entscheiden
Das wirtschaftlich notwendige Abkommen mit der EU droht zum Opfer von Sonderinteressen zu werden. Nur eine Volksabstimmung wird aus der verfahrenen Situation führen.