Der FDP-«Prinz» muss ins Gefängnis
Renaud Gautier gehörte einst zur Garde der Genfer FDP. Dann kam der Absturz.

Seinen Auftritten haftet etwas Ehrwürdiges an. «Der Prinz» nannte ihn ein FDP-Parteifreund einst liebevoll. «Renaud Gautier ist ein Typ, wie man ihn sich nicht besser ausdenken könnte: Mit dem gegerbten Gesicht und dem gewölbten Bauch unter seiner Lederjacke erinnert er genauso an vergangene Zeiten wie der Kir Royal auf der Tafel des altehrwürdigen Restaurants, in das er geladen hat», beschrieb ihn eine Journalistin der Wochenzeitung (WOZ) Anfang Jahr nach einer Begegnung.
Diese Woche verblasste der royale Glanz des FDP-Wortführers. Staatsanwalt Yves Bertossa zwang den 67-Jährigen, der 2011 den Kantonsrat präsidierte, auf die Anklagebank des Genfer Strafgerichts. Bertossa bezichtigte ihn des Betrugs, der Urkundenfälschung, Veruntreuung und ungetreuen Geschäftsführung. Er forderte vier Jahre Haft für den Angeklagten.
Zwei Reihen hinter Gautier sassen seine Cousins – die Kläger. Sie hatten ihn verzeigt, weil sie ihrem Verwandten, der als unabhängiger Vermögensverwalter arbeitete, Hunderttausende Franken für Investitionen anvertrauten. Man habe sich vertraglich auf «konservative und sichere Anlagen» geeinigt, sagten sie. Ihr Cousin habe sich nicht daran gehalten und erst noch ohne ihr Wissen Honorare abgezweigt. 2 Millionen Anlageverluste resultierten am Ende.
Seine Tante bestohlen
Staatsanwalt Bertossa durchleuchtete Gautiers Geschäfte, die er über Konten bei der Privatbank Pictet tätigte (siehe Box). Er machte weitere Straftaten aus. Gemäss Anklageschrift gab ein Vater Gautier eine halbe Million Franken und wies ihn an, das Geld nach seinem Tod dem Sohn zu überlassen. Dem in einem Tresor gelagerten Vermögen entnahm Gautier 428'000 Franken für den Privatgebrauch. Über 350'000 Franken entnahm er dem Konto eines bekannten französischen Chansonniers. Vom gut geäufneten Konto seiner Tante, der Mutter seiner Cousins, tätigte er 141 Bezüge: 3,3 Millionen Franken flossen in den Jahren 2004 bis 2012 in sein eigenes Portemonnaie.
«Jedes Mal erklären Sie alles mit psychischen Problemen.»
Einen Kontoauszug der Tante fälschte er derart, dass das Papier ein Vermögen von über einer Million Franken auswies, obschon nur noch 100'000 Franken auf dem Konto lagen. Auf eine Strafanzeige verzichtete die Tante, bevor sie 100-jährig starb. Gautier schädigte auch die Stiftung zur Vergrösserung des Kunsthistorischen Museums in Genf, die er in seiner Rolle als Kantonsrat präsidierte. Vom Stiftungsvermögen bezog er über 80'000 Franken für den Privatgebrauch.
Inzwischen wurden die Stiftung und weitere Geldgeber entschädigt. Bei der finanziellen Wiedergutmachung half ein namentlich nicht genannter Freund. Die Cousins wollten hingegen keinen Deal und reichten Klage ein.
Posttraumatischer Stress
Die Gerichtspräsidentin Sabina Mascotto stellte während der Verhandlung fest, die entwendeten Geldbeträge entsprächen exakt den monatlichen Ausgaben des Angeklagten. «Haben Sie sich Ihren Lebensunterhalt mit dem Geld finanziert?» wollte sie wissen. «Ihre Annahme ist richtig», bestätigte Gautier.
Dessen Anwalt begründete die Straftaten mit psychischen Problemen seines Mandanten. Sie hätten im Jahr 2003 begonnen, als seine Tochter auf tragische Weise starb. Eine Psychiaterin diagnostizierte einen posttraumatischen Stress, der sich in Getriebenheit, Albträumen, Versagerängsten und Schuldgefühlen äusserten, die dazu führten, dass er sich vom Leben abwandte und unter Erinnerungslücken litt.
Klägeranwalt Robert Assaël hielt dies für wenig glaubhaft. «Jedes Mal erklären Sie alles mit psychischen Problemen», stellte er fest. «Warum haben Sie für Ihr Verhalten nie Verantwortung übernommen?» Er bezichtigte ihn, «ein doppeltes Spiel zu spielen.» Es sei nicht möglich, unter all diesen Problemen zu leiden und gleichzeitig als Politiker zu brillieren. Zuletzt hatte Gautier den angeschlagenen FDP-Regierungsrat Pierre Maudet in den Medien wortreich verteidigt. Polizisten und Journalisten warf er vor, den Magistraten zu Unrecht herabzuwürdigen.
Eine Haftstrafe von vier Jahren forderte Staatsanwalt Bertossa für Gautier. Seine Verteidigung bat das Gericht um Milde. Ein bedingt ausgesprochener Freiheitsentzug von 18 Monaten sollte genügen, zumal ihr Klient schon ein gewisses Alter habe und daran sei, sein Leben zu ändern.
Das Gericht verurteilte ihn nun zu drei Jahren Haft, wovon Gautier ein Jahr im Gefängnis absitzen muss. Der Tod seiner Tochter habe ihn zweifellos gezeichnet, anerkannte die Gerichtspräsidentin in der Urteilsverkündung. Jedoch hätten die Straftaten über einen sehr langen Zeitraum stattgefunden. Er habe in dieser Zeit geheiratet und zwei Kinder gezeugt. Angesichts dessen könne man kaum von schwerwiegenden psychischen Problemen ausgehen. Zudem sei er selbst während der Strafuntersuchung auf Reisen gewesen. Um eine finanzielle Wiedergutmachung bei seiner Familie habe er sich in keinem Moment gekümmert.
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