Bezirksgericht BülachDie miserable Google-Rezension bleibt vor Gericht ohne Folgen
Eine Frau gibt eine vernichtende Google-Rezension über eine Praxis und deren Inhaberin ab. Die so Beurteilte wehrt sich – und scheitert.

Die Bewertung der alternativmedizinischen Praxis ist abschreckend: «schlechte Stimmung», «Behandlung hat nichts gebracht», «die Ausbildung im Lotto gewonnen», «hochnäsig», «sehr penetrante Stimme». Lediglich einen Stern und damit die tiefste Bewertung hinterlässt die Verfasserin dieser Google-Rezension im Dezember 2021. Für die Therapeutin und Inhaberin der neu eröffneten Praxis hat das gravierende Folgen: Die Kundschaft bleibt aus.