Die Verpflichtung endet oft auf ärztliche Empfehlung
Gewählte Behördenmitglieder dürfen nicht einfach so während der Legislatur zurücktreten. Dafür brauchen sie einen vom Gesetz vorgegebenen Grund, denn im Kanton Zürich besteht Amtszwang. Viele der Rücktrittswilligen stützen ihr Gesuch auf ein Arztzeugnis.

Es ist doch recht erstaunlich, was sich da unlängst in Winkel abgespielt hat. Gleich zwei soeben gewählte Mitglieder der Schulpflege haben kurz nacheinander das Handtuch geworfen - nur einen Tag nachdem zweiten Wahlgang für das Präsidium. Dabei hatte sich Claudia Morganti (FDP) gegen den bisherigen Matthias Brunner (parteilos) durchgesetzt. Der entthronte Brunner hatte bereits im Vorfeld angedeutet, bei einer Niederlage das Handtuch werfen zu wollen. Das Amt eines Mitglieds der Schulpflege, für das er im ersten Wahlgang bestätigt wurde, mochte er nicht antreten.