Dänikon löst die Sozialbehörde auf
Das Stimmvolk von Dänikon genehmigte gestern mit einem Anteil von knapp 57 Prozent Ja-Stimmen die Teilrevision der Gemeindeordnung. Damit werden die Sozialbehörde und die stille Wahl abgeschafft.

In Zukunft übernimmt der Gemeinderat die Aufgaben der Sozialbehörde. Dies haben die Dänikerinnen und Däniker gestern mit 263 Ja- zu 200 Nein-Stimmen beschlossen. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,2 Prozent.
Seit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) die Aufgaben der Vormundschaftsbehörden übernommen hat, hat sich der Aufgabenkreis der Sozialbehörde erheblich reduziert. Durch die Übertragung der Aufgaben an den Gemeinderat werden die Geschäfte neu im vierzehntägigen Sitzungs-Rythmus des Gemeinderates behandelt. Als positiver Nebeneffekt kann die Gemeinde Sitzungsgelder und Weiterbildungskosten von rund 20 000 Franken einsparen.
Keine stillen Wahlen mehr
Mit dem erfolgten Ja genehmigte das Stimmvolk gestern gleichzeitig die Abschaffung der stillen Wahl. Bis anhin konnten Kandidaten ohne Wahl durch die Bevölkerung ihr Amt antreten, sofern nicht mehr Anwärter zur Verfügung standen, als Sitze zu besetzen waren. Neu werden bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen leere Wahlzettel mit einem Beiblatt der angemeldeten Kandidaten ausgegeben.
Gemeindepräsident Daniel Zumbach zeigte sich am Sonntagnachmittag sehr zufrieden mit dem erfolgten Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung. «Das ist eine Bestätigung durch die Bevölkerung, dass wir auf dem richtigen Weg sind», sagte er. Zumbach ist überzeugt davon, dass die Auflösung der Sozialbehörde bei der Abstimmung höher gewichtet wurde als die Abschaffung der stillen Wahl.
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