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Doch kein Freispruch für Self-Scan-Ladendieb

Erleichterung für Grossverteiler wie Migros und Coop, die auf Self-Scanning-Systeme setzen: Wer seine Waren nicht scannt und erwischt wird, scheint nun also doch rechtlich belangbar zu sein.

Eigenartige «Mischmethode»

«Das sind zu viele Zufälle»

Das Obergericht in seiner Urteilsbegründung

«Signalwirkung»