Menschen mit BehinderungDrei Bahnhöfe im Unterland müssen noch hindernisfrei werden
Die Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen läuft Ende Jahr ab. Die SBB werden nicht überall rechtzeitig fertig.

Die Uhr tickt für die SBB: Bis Ende Jahr muss die Eisenbahngesellschaft ihre Bahnhöfe auf Barrierefreiheit anpassen. So sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor. Weil die Bauarbeiten aber im Verzug sind, ist heute bereits klar, dass nicht alle Standorte rechtzeitig fertig werden. Im Zürcher Unterland sind die meisten Haltestellen bereits weitgehend angepasst, aber auch hier werden die SBB keine vollständige Barrierefreiheit erreichen. Die Bahnhöfe Embrach-Rorbas und Otelfingen Golfpark sollen dieses Jahr noch fertig werden. In Glattfelden muss man sich aber bis 2028 gedulden. Der Bahnhof Zweidlen wird hingegen gar nicht umgebaut.