Fall um verstorbenen LehrlingInnerrhoder Ex-Staatsanwalt bestreitet Vorwürfe vor Gericht
Der ehemalige Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli muss sich heute vor dem Bezirksgericht Appenzell verantworten. Ihm wird vorgeworfen, ein Verfahren verschlampt zu haben.

Im Prozess gegen den ehemaligen Innerrhoder Staatsanwalt hat die Verteidigung am Dienstagvormittag auf Freispruch plädiert. Der Beschuldigte habe die Verjährung des Verfahrens um den Unfalltod eines Lehrlings nicht bewusst in Kauf genommen. Das Urteil folgt am Nachmittag
Der ehemalige Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli erklärte vor Gericht, er habe zu keinem Zeitpunkt daran geglaubt, dass das Verfahren gegen den Lehrbetriebsinhaber, den Lehrmeister sowie einen Warenlifthersteller wegen fahrlässiger Tötung verjähren könnte. Er sei sich allerdings bewusst gewesen, dass sein Zeitplan zum Schluss sportlich gewesen war.
Erst über sechseinhalb Jahre nach dem Todesfall hatte Brogli die Anklagen ans Appenzeller Bezirksgericht überwiesen. Dieses stellte das Verfahren ein mit der Begründung, dass die Zeit – rund drei Monate – für einen «rechtsstaatlich einwandfreien» Verfahrensabschluss nicht gereicht hätte.
Gericht hätte entscheiden können
Unter anderem diesen Punkt bestritt Broglis Verteidiger vor Gericht. Er war der Ansicht, dass die Zeit für eine beschleunigte Terminfindung und ein Abhandeln der Beweisanträge vor Schranken vorhanden gewesen wären. Zumindest habe sein Mandant davon ausgehen können.
Man könne dem ehemaligen Staatsanwalt eine ungeschickte und unorganisierte Arbeitsweise vorwerfen. Aber von einer auch nur eventualvorsätzlichen Verschleppung des Falls und einer damit einhergehenden Begünstigung der Beschuldigten könne keine Rede sein. Herbert Brogli habe im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr vieles unternommen, damit der Fall fristgerecht vor Gericht verhandelt werden könne.
Immer wieder habe Brogli die Standeskommission (Innerrhoder Regierung) auf die Ressourcenknappheit aufmerksam gemacht. Aber immer habe es geheissen, es würden keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Solange nicht klar bewiesen sei, dass Herbert Brogli eine Verjährung bewusst in Kauf genommen habe, sei er nicht zu verurteilen.
Vorwurf der Begünstigung
Demgegenüber blieb die Anklage, ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen, beim Standpunkt, so oder so hätte eine Anklage viel früher dem Gericht überwiesen werden sollen. Dazu habe es schon nach den ersten Einvernahmen in den Monaten nach dem Todesfall genügend Indizien gegeben, die für eine Anklage gereicht hätten. Die Anklage verlangt wegen mehrfacher Begünstigung eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten.
Dass sich der damalige Staatsanwalt in der Folge auf den Warenliftproduzenten eingeschossen hatte, sei ein Fehler gewesen. Er habe sich damit einem absoluten Nebenschauplatz gewidmet. Das Verfahren hätte aufgeteilt werden müssen. Der Lehrbetriebsinhaber sowie der Lehrmeister, für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte, hätten rasch vor ein Gericht gestellt werden müssen.
Was das Bezirksgericht nach Überweisung der Anklagen getan oder unterlassen hatte, sei für den vorliegenden Fall und die Versäumnisse des ehemaligen Staatsanwalts unerheblich, befand die Anklage.
SDA
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