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«Ein Verzeichnis der Nein-Sager lässt sich leichter organisieren»

«Organtransplantationen retten Menschenleben, und dies ist ein wichtiges Ziel der Medizin», sagt Alberto Bondolfi. Foto: Samuel Schalch

Der Staat hat die Pflicht, die Menschen vor ungewollten Eingriffen zu schützen. Wird er dieser Aufgabe gerecht, wenn künftig Organe bei Verstorbenen ohne Vorliegen einer expliziten Einwilligung entnommen werden?

Manche Menschen wollen sich nicht mit der Frage der Organspende auseinandersetzen, ihre Haltung dazu ist beim Tod unbekannt. Künftig wird diese schweigende Mehrheit automatisch zu Spendern. Ist das ethisch vertretbar?

Muss nicht auch der Nichtsahnende rechtlich geschützt werden?

Der Bundesrat will den Angehörigen das Recht geben, sich zur Organentnahme beim Verstorbenen zu äussern, falls dieser keine schriftliche Äusserung zur Organspende hinterlässt. Werden nicht wie schon bei der heutigen Zustimmungslösung häufig die Angehörigen unter Druck stehen, für den Verstorbenen zu entscheiden?

Wenn Angehörige unter Schock stehen, werden sie da nicht weiterhin dazu neigen, die Organentnahme zu verweigern?

«Es gibt kein Recht auf ein Organ.»

Aber über allem steht die Erwartung , dass mehr Leute zur Organspende bereit sind. Sollte sich der Staat da nicht heraushalten?

Muss, wer eine Organspende entgegennehmen würde, auch zur Spende bereit sein?

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin plädiert dafür, dass der Staat die Bürger dazu auffordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben, etwa wenn sie auf dem Amt den Ausweis erneuern lassen. Was halten Sie davon?

Trägt nicht die Erklärungsregelung der Ethikkommission dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung?