Gemeinderat DielsdorfEine Einzelinitiative ist gültig, eine andere nicht
Die Gemeindeversammlung in Dielsdorf wird im Juni über die Einzelinitiative «Für gerechte Wassergebühren» abstimmen. Eine zweite Einzelinitiative ist ungültig.
Arthur Albrecht hat am 17. November vergangenen Jahres zwei Einzelinitiativen eingereicht. Eine «für gerechte Wassergebühren» und eine «für die Sperrung der Geerenstrasse für nicht in Dielsdorf wohnhafte oder arbeitende Strassenbenützer». Beide in Form einer allgemeinen Anregung.
Der Gemeinderat Dielsdorf hat sich nun mit beiden Einzelinitiativen befasst. Wie er mitteilt, ist eine für gültig erklärt worden, die andere für ungültig. Gültig ist die Einzelinitiative «Für gerechte Wassergebühren». Sie kommt vor die Gemeindeversammlung, an der darüber abgestimmt wird. Dies wird am 5. Juni sein. Der Gemeinderat kann den Stimmberechtigten gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur Initiative beantragen.
Derweil wurde die Einzelinitiative «für die Sperrung der Geerenstrasse und der Leuenpungertstrasse für nicht in Dielsdorf wohnhafte oder arbeitende Strassenbenützer» für ungültig erklärt. «Der Gegenstand der Initiative ist nicht initiativfähig, verstösst gegen übergeordnetes Recht und ist undurchführbar», wird der Entscheid begründet.
Gegen beide Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf schriftlich ein Rekurs erhoben werden.
red
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