Der Fall Pauline SchwarzEine solche Frau galt als «moralisch defekt»
Sie war widerspenstig – und zahlte bitter dafür: Pauline Schwarz verbrachte über neun Jahre ihres Lebens zwischen Gefängnis und Psychiatrie. Wie die Schweizer Justiz Frauen einfach wegsperrte.

Mit 20 Jahren wird Pauline Schwarz erstmals verurteilt – wegen Diebstahls. Sie muss fürs 14 Tage ins Gefängnis. Von da an immer wieder. Hier im Alter von 29 Jahren.
Foto: Staatsarchiv Aargau
Als Pauline Schmid (Name geändert) im November 1941 vom Zürcher Bezirksgefängnis in die psychiatrische Klinik Burghölzli überführt wird, ist sie gerade mal 23 Jahre alt, verheiratet, Mutter eines kleinen Sohnes, Stiefmutter einer ganzen Kinderschar. In der «Heilanstalt», wie das Burghölzli damals offiziell genannt wird, soll die junge Frau psychiatrisch begutachtet werden. Fünf Wochen lang.