Enttäuschung für die Eltern von Céline
Der Jugendliche, der eine 13-Jährige in den Sozialen Medien blossstellte, worauf sie sich umbrachte, wird nicht wegen sexueller Nötigung verurteilt.

Im Cybermobbing-Prozess um die 13-jährige Céline Pfister aus Spreitenbach AG, die sich 2017 das Leben genommen hatte, hat der Angeklagte vom Jugendgericht in Dietikon am Mittwoch einen Arbeitseinsatz als Strafe erhalten. Der heute 17-Jährige hatte das Mädchen in sozialen Netzen blossgestellt und erotische Bilder von ihr erpresst.
Das Jugendgericht verurteilte den jungen Mann wegen Nötigung und mehrfacher Pornographie zu einem Arbeitseinsatz von sieben Tagen. Davon muss er vier Tage leisten.
Arbeitseinsatz als Bestrafung
Die restlichen drei Tage werden nur fällig, falls er sich innerhalb eines halben Jahres etwas Neues zu Schulden kommen lässt. Zudem ordnete das Gericht eine «persönliche Betreuung» durch eine Sozialarbeiterin an. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Jugendanwaltschaft.
Dass es einen Arbeitseinsatz von wenigen Tagen als Bestrafung gab, war vor Gericht unbestritten. Weil der Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt war, sind gemäss Jugendstrafgesetz gar keine härteren Massnahmen möglich. Mit mehrmonatigen Arbeitseinsätzen oder Busse werden Jugendliche erst im Alter ab 15 Jahren bestraft.
Dies war auch Célines Eltern bewusst. Sie legten aber dennoch Einsprache gegen den Strafbefehl der Jugendanwaltschaft ein, weil sie den Jugendlichen nicht nur wegen Nötigung verurteilt sehen wollten, sondern wegen sexueller Nötigung.
Eltern verlassen den Saal
Dies lehnte das Gericht aber ab. Das Erstellen und Verschicken eines Fotos sei keine sexuelle Handlung, auch wenn das Opfer nur in Unterwäsche gewesen sei. Das Gericht kam weiter zum Schluss, dass dem Jugendlichen die Verantwortung für den Suizid des Mädchens nicht angelastet werden kann. «Das ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.»
Keinen Erfolg hatten die Eltern auch bezüglich ihrer Genugtuungsforderung von 5000 Franken. Die Eltern des verstorbenen Mädchens seien von der Nötigung nicht selber betroffen gewesen. Also könnten sie auch keine Genugtuung dafür fordern, sagte der Richter.
Die Eltern reagierten empört auf den Entscheid und verliessen den Saal noch während der Urteilseröffnung. Ob sie den Entscheid akzeptieren, ist offen. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Nacktbilder per Snapchat
Eigentlich sind Verhandlungen des Jugendgerichts nicht öffentlich. In diesem Fall macht es jedoch eine Ausnahme, wegen des grossen öffentlichen Interesses an diesem Fall.
Der damals 14-jährige Beschuldigte hatte von Céline freizügige Bilder verlangt. Dabei drohte er ihr, dass er bereits gesendete Aufnahmen an seine Ex-Freundin weiterleiten werde, falls er keine neuen erhalte. Derart unter Druck gesetzt, schickte ihm das Mädchen mehrere Bilder per Snapchat.
Beleidigt und bedroht
Eines dieser «Nudes» landete nach einem Streit doch bei der Ex-Freundin, die es gleich per Snapchat weiterverbreitete. Innert kürzester Zeit sahen rund 500 Personen die Aufnahme, das Mädchen wurde daraufhin beleidigt und bedroht. Einige Tage später nahm es sich das Leben.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und dem Suizid des Mädchens sei zwar nicht erstellt, sagte der Anwalt von Célines Eltern. «Einiges deutet aber darauf hin, dass die seelischen Wunden auf diesen Jugendlichen zurückgehen.»
Die Ex-Freundin, die das Bild weiterverbreitete, wurde ebenfalls zu einem Arbeitseinsatz verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die junge Frau hat ihren Einsatz schon absolviert.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch