Grundlagen für Verurteilung fehlenEs bleibt unklar, was abzudecken war
Das Bezirksgericht Dietikon spricht eine Aldi-Filialleiterin frei: Die damalige Covid-Verordnung lässt gar keine Strafe zu.

Es sei eine stressige Zeit gewesen, sagte die Filialleiterin am Dienstagnachmittag vor Gericht. «Ich habe mein Bestes gegeben, um die Filiale am Laufen zu halten.» Täglich seien damals neue Anweisungen vom direkten Vorgesetzten und der Zentrale gekommen, was nun verkauft werden dürfe und was nicht.
Am 15. April 2020, viereinhalb Wochen nach dem Beginn des ersten Corona-Lockdown, hatten Polizisten die Aldi-Filiale beim Reppischhof in Dietikon kontrolliert. Kurz darauf erliess die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis einen Strafbefehl gegen die Filialleiterin. Sie habe gegen die damals gültige Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verstossen, hiess es darin.