Es blieb nur wenig hängen: Lehrtochter als Diebin gebüsst
Laut Anklage hat die Lehrtochter einer Apotheke im Bezirk Horgen an ihrem Arbeitsplatz mittels falschen Computereingaben bei 42 Diebstählen rund 2 800 Franken für sich eingesteckt. Das Obergericht sah nun lediglich in drei Fällen die Schuld der Angestellten als erwiesen an.

Das Jugendgericht Horgen hatte die heute 19-jährige Schweizerin noch vollumfänglich freigesprochen. Laut Anklage hatte sich die Lehrtochter einer im Bezirk Horgen befindlichen Apotheke in den Jahren 2013 und 2014 an ihrer Arbeitsstelle regelmässig als Diebin betätigt, indem sie mittels falschen Computereingaben den Artikelstamm des Produktelagers manipulierte sowie Storno-Buchungen durchführte, welche nicht durch Kundenrückgaben ausgelöst worden sind.