Flughafen wehrt sich gegen vorverlegte Starts in der Nacht
Der genehmigte Fluglärm in der Nacht wird regelmässig überschritten. Von der Idee, deshalb bereits längere Zeit vor der Nachtflugsperre die letzten Flüge anzusetzen, hält der Flughafen aber nichts.

Zu oft kommt es rund um Kloten auch nach 23 Uhr noch zu Fluglärm – obwohl zu dem Zeitpunkt am Flughafen Zürich eigentlich bereits die Nachtflugsperre gilt. Bis 23.30 Uhr dürfen allerdings noch Flugzeuge starten, sofern dies dazu dient, Verspätungen im Flugbetrieb abzubauen, die sich den Tag über aufgestaut haben. Der Grenzwert für den in der Nacht genehmigten Fluglärm wird allerdings derart oft überschritten, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Juli vergangenen Jahres eingegriffen hat. Nicht nur hat es die Anzahl Landungen nach 21 Uhr und die Starts nach 22 Uhr auf dem heutigen Stand eingefroren, es prüft parallel dazu auch, die zulässigen Lärmimmissionen in der Nacht anzupassen.











