Flughafenpolitik des Bundes stösst auf Kritik
Der Bundesrat sichert am Flughafen Raum für allfällige Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Er kippt damit einen Entscheid des Kantonsrats – und erntet Kritik.

Der Bundesrat stellt Weichen für Pistenverlängerungen am Flughafen. Er stösst damit einen Entscheid des Zürcher Kantonsrates um. Dieser hatte im März die politisch höchst umstrittenen Pistenverlängerungen aus dem kantonalen Richtplan gestrichen.
Der Bundesrat habe die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum Flughafen Zürich genehmigt, heisst es in einer Mitteilung des Bundes vom Freitag. Allerdings habe er den Richtplan «so angepasst», dass dieser den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt entspreche. Damit sei der Raum für eine allfällige Verlängerung der Pisten 28 und 32 gegeben.
«Diktatorisch anmutende Vorgehensweise»
In der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion ist man nicht überrascht vom Entscheid aus Bern. Man habe gewusst, dass der Bund am längeren Hebel sitze, sagte ein Sprecher gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von SRF. «Rein rechtlich hat der Bund die Möglichkeit.» Das bedeute aber noch lange nicht, dass es tatsächlich zu einer Pistenverlängerung komme.
Der Dachverband Fluglärmschutz (DVFS) reagiert weniger gelassen: Er spricht in einer Mitteilung von einer «‹diktatorisch› anmutenden Vorgehensweise». Der Bund stelle sich klar gegen den demokratisch gefällten Beschluss des Zürcher Kantonsparlaments, was staatspolitisch sehr fragwürdig sei. Das gesetzlich vorgeschriebene Bereinigungsverfahren zwischen Kanton und Bund werde so umgangen und der Richtplaneintrag direkt vom Bund abgeändert.
«Bundesrat nimmt Verantwortung für die Schweizer Luftfahrt wahr»
Deutlich ist man auch bei den Grünen des Kantons Zürich: «Wir verurteilen das einseitige Diktat des Bundesrates zur Ausweitung des Flughafenperimeters. Damit verletzt der Bundesrat die kantonale Richtplanhoheit aufs Gröbste», schreibt die Partei in einer Mitteilung.
Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich äussert seinen Unmut über den Entschluss des Bundesrats ebenfalls in einem Communiqué: «Die Bevölkerung um den Flughafen Zürich ist mehr als beunruhigt über die Tendenz des Bundes, die Einflussmöglichkeiten des Kantons auf diese wichtige Infrastruktur zu beschneiden. Auch die Anpassung des Belärmungsgebietes erfolgt ohne Konsultation der Betroffenen, obschon auch in diesem Punkt keine Einigkeit besteht.»
Lob für den Bundesrat äussert einzig das Komitee Weltoffenes Zürich. Mit seinem Entscheid nehme der Bundesrat seine umfassende Verantwortung für die Schweizer Luftfahrt wahr, die ihm gemäss Bundesverfassung übertragen sei. Anderseits signalisiere er klar, dass er im wohlverstandenen Interesse der gesamten Schweiz bereit ist, Partialinteressen einzelner Regionen zu übersteuern, schreibt das Komitee
Korrektur beim Lärmschutz
«Ebenfalls korrigiert» hat der Bundesrat eine Richtplanfestlegung zum Lärmschutz, die der Lärmschutzverordnung (LSV) widersprochen hätte, wie es im Communiqué des Bundes heisst.
Die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt habe entsprechend angepasst werden müssen, weil «durch veränderte Nutzung der An- und Abflugrouten sich im Westen und Süden des Flughafens eine Verschiebung der Lärmbelastung im Nachtbetrieb ergeben».
Im Westen ist die Änderung durch die Abflüge bedingt. Diese sollen weiterhin nach Südwesten über das Limmattal geführt werden und weniger als im SIL ursprünglich geplant über das Aargauer Surbtal.
Im Süden kommt es zu Änderungen bei den Anflügen: Aus sicherheitstechnischen Gründen werden bei Rückenwind über 2 Knoten Landungen statt von Osten auf die kurze Piste 28 auf die längere Piste 34 geleitet. Damit ist gemäss Mitteilung aber keine Änderung bei der gegenwärtigen Anzahl Südanflüge verbunden.
Rahmenbedingungen für Siedlungsentwicklung
Die Revision des Richtplans dient dazu, in der Flughafenregion Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung festzulegen, die auf die Entwicklung des Flughafens abgestimmt sind. Die Vorgaben zum Flugbetrieb liegen in der Kompetenz des Bundes und werden im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) räumlich geregelt.
Mit der genehmigten Richtplananpassung verfüge der Kanton Zürich nun über eine mit dem SIL abgestimmte Grundlage für die Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion, zeigt sich der Bund überzeugt.
SDA/ori
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