StrafbefehlFrau wollte SBB täuschen und muss nun 1300 Franken bezahlen
Bei einer Ticketkontrolle im Zug versuchte eine junge Frau zu tricksen. Nun wurde sie dafür bestraft.

Wer vom Flughafen in Kloten nach Baar im Kanton Zug reisen möchte, kann sich bequem in den Zug setzen und erreicht das Ziel in einer guten Dreiviertelstunde, je nach Verbindung sogar ohne Umsteigen. 17.40 Franken kostet die einfache Fahrt ohne Halbtax. Diesen Betrag wollte sich eine junge Frau aus der Region Winterthur offenbar sparen, wie ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen die 23-jährige Schweizerin zeigt.
An einem Morgen im vergangenen September war sie im Zug auf der erwähnten Strecke unterwegs – und zwar ohne gültiges Billett. Bei der Kontrolle durch das SBB-Personal wählte sie ein Vorgehen, das vom Personal erkannt wurde und nun rechtliche Folgen hat. Sie wies sich zwar mit einem echten Swiss Pass aus. Dieser lautete jedoch nicht auf sie, sondern auf eine gleichaltrige Bekannte. Ob diese ein für die gefahrene Strecke gültiges Abonnement besass, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Es heisst dort nur, dass die junge Frau in der Absicht gehandelt habe, sich als Swiss-Pass-Inhaberin auszugeben und das Kontrollpersonal zu täuschen, um dadurch ohne den Kauf eines Tickets die Dienstleistung der SBB in Anspruch nehmen zu können. Dafür wurde sie inzwischen rechtskräftig wegen Fälschung von Ausweisen und geringfügiger Erschleichung einer Leistung verurteilt.
Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 70 Franken, total 1400 Franken, wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Bezahlen muss die junge Frau jedoch die Busse von 500 Franken und die Kosten für das Verfahren von 800 Franken, insgesamt also 1300 Franken.
Die SBB führen laut Auskunft der Medienstelle keine Statistik zu solchen Fällen. Aber: Bei Missbrauch und Fälschung von Abos gelte Nulltoleranz, sagt eine Sprecherin. Die SBB reichen in solchen Fällen deshalb grundsätzlich Strafanzeige ein.
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