Drei Verletzte am Set in Jona
Ustermer Filmproduzent nach Schiessunfall verurteilt
Peter Organ musste wegen eines Schiessunfalls am Filmset vor Gericht antraben. Der Zahnarzt und Filmproduzent kommt glimpflich davon.

Am Donnerstagvormittag stand der Ustermer Filmproduzent und Zahnarzt Peter Organ vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach. Der Grund: ein Schiessunfall am Set seiner Produktion im Jahr 2020 in Jona. Dabei waren im Lokal Boomerang drei Personen zum Teil mittelschwer verletzt worden. Geschossen wurde mit Platzpatronen – eigentlich. Augenzeugen vermuten, dass sich Plastikteile im Lauf der Waffe befanden. Oder die Munition wies einen Fabrikationsfehler auf.
Organ machte die Highschool in den USA und studierte Zahnmedizin in Polen. Während des Studiums kämpfte er halbprofessionell als Thaiboxer. Zum Film kam er erst vor sieben Jahren. Zusammen mit seiner Mutter führt Organ eine Praxis. «Obwohl ich wie ein Gangster aussehe, haben mich die Leute gern, denn ich setze die Spritzen sehr sanft», sagte er dieser Zeitung. Sieben Monate pro Jahr arbeitet Organ als Zahnarzt. Die übrige Zeit verbringt er mit Filmemachen.
Bedingte Geldstrafe von 18’000 Franken
Der Richter sprach Peter Organ im wichtigsten Anklagepunkt frei. Allerdings kassierte der 47-jährige Beschuldigte einen Schuldspruch wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz. Am Set hatte die Polizei zwölf Schusswaffen, darunter Maschinenpistolen und Schrotflinten, beschlagnahmt.
Organ wurde zu einer Geldstrafe von 18’000 Franken verurteilt. Die wird allerdings nur fällig, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut mit dem Gesetz in Konflikt kommt, ist also bedingt ausgesprochen.
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Verurteilung wegen Körperverletzung, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie des Besitzes und der Verbreitung von Gewaltdarstellungen und harter Pornografie verlangt. Die Verteidigung hingegen hatte einen Freispruch gefordert.
Korrekt vom 17.3.2023, 14:05 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikel stand fälschlicherweise, der Filmproduzent sei freigesprochen worden. Korrekt ist, dass er zwar im wichtigsten Anklagepunkt freigesprochen wurde, das Gericht ihn allerdings wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilte.
red
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