
«Die Warnung vor der Klimakatastrophe oder dem Weltuntergang durch einen Sektenguru ist kein terroristischer Akt», schreibt Autor Kurt Pelda.
Illustration: Kornel Stadler
Könnten radikale Klimaschützer unter das Anti-Terrorismus-Gesetz fallen, über das wir am 13. Juni abstimmen? Gegen die Einschränkung der Grundrechte von jeweils ein paar Dutzend «Gefährdern» – vornehmlich aus der jihadistischen Szene – kommt Widerstand von Links-Grün und von Menschenrechtsorganisationen.
Kommentar zum Anti-Terror-Gesetz – Friedliche Klimabewegte sind keine Gefährder
Zwangsmassnahmen gegen radikalisierte und gefährliche Personen sind gerechtfertigt. Das Anti-Terrorismus-Gesetz nimmt Gefährder und nicht friedliche Aktivisten ins Visier.