Bezirksrat lehnt Beschwerde gegen Dietliker Gemeinderat ab
Der Dietliker Gemeinderat habe die Stimmberechtigten in die Irre geführt, der Beschluss der Gemeindeversammlung über ein Darlehen von 9 Millionen Franken für Alterswohnungen sei deshalb aufzuheben, forderten drei Dietliker. Doch damit bissen sie beim Bezirksrat auf Granit.

Auf ihren Stimmrechtsrekurs wurde nicht eingetreten, die Gemeindebeschwerde wurde abgewiesen – und für das Verfahren sind noch Kosten von insgesamt 1135 Franken fällig, die jetzt auch noch berappt werden wollen: So fällt die ernüchternde Bilanz aus, die drei Dietliker nach einem Beschluss des Bezirksrat im Dezember ziehen müssen. Sie hatten mit ihrer Beschwerde keine Chance. Eingereicht hatten die drei ihre Forderungen nach der Gemeindeversammlung vom 14. September. Diese hatte es in sich: Weil über 400 Stimmberechtigte daran teilnahmen, war der Fadachersaal bis auf den letzten Platz ausgelastet, diskutiert wurde von 20 Uhr bis kurz vor Mitternacht.
Klumpenrisiko für die Steuerzahler befürchtet
Unter anderem ging es dabei um ein Darlehen von 9 Millionen Franken zugunster der «Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon». Ziel der Stiftung: Vor dem Alterszentrum soll ein Gebäude mit 22 altersgerechten Wohnungen gebaut werden. Ankermieterin des Gebäudes wird die Spitex Glattal. Die 9 Millionen Franken werden zur Finanzierung des Neubaus benötigt.
Kritiker befürchteten, dass der Gemeinde dadurch ein erhebliches Risiko entstehe. Dieser Punkt wurde auch in der Beschwerde aufgegriffen. Das Darlehen ginge über die Zwecke der Gemeinde hinaus und habe eine erhebliche Belastung der Steuerpflichtigen zur Folge. Es gehöre nicht zu den Aufgaben einer Gemeinde, die risikobehafteten Aufgaben einer Bank zu übernehmen. Weder verfüge die Gemeinde das Wissen noch die Struktur, um die Risiken eines solchen Darlehens einzuschätzen und während zwanzig Jahren zu überwachen. Die Risken für die Einwohner sei zu hoch, der Kredit macht über 20 Prozent des Eigenkapitals von Dietlikon aus.
Die Rekurrenten störte auch, dass die Stimmbürger keinen detaillierten Einblick in die Finanzverhältnisse der Stiftung hatten, welche das Darlehen erhält. Man wolle mit der Beschwerde vermeiden, dass öffentliche Gelder schlussendlich über die Stiftung in private Hände flössen. Die Gemeinde müsse darauf achten, dass keine korrputionsanfällige Strukturen geschaffen würden.
Noch deutlicher wurden die Beschwerdeführer in ihrem Stimmrechtsrekurs: Die Stimmberechtigten seien durch die Ausführungen in der Weisung in die Irre geführt worden.
Stimmrechtsrekurs kam viel zu spät
Auf den Vorwurf der Irreführung ging der Bezirksrat in seinem Beschlussgar nicht ein. Weil die Beschwerdeführer ihren Rekurs erst am 27. September eingereicht hatten, war die Rekursfrist von fünf Tagen ab der Gemeindeversammlung zu dem Zeitpunkt längst abgelaufen.
Zu den Gemeindebeschwerden äusserte sich das Gremium jedoch. Teilweise deutlich: «Es ist eine haltlose Unterstellung, dass mit der Darlehensgewährung an die Stiftung Hofwiesen die Gefahr bestehe, dass öffentliche Gelder in private Taschen geleitet würden oder dass diese Lösung korruptionsanfällig sei.» Die Stiftung sei lokal verankert und bezwecke alleine die Realisierung von bedürfnisgerechten Wohnungen für ältere Menschen. Zudem werde sie vom Bezirksrat beaufsichtigt.
Auch könne man nicht davon sprechen, dass der Beschluss über die Zwecke der Gemeinde hinausgehen. Diese seien nirgends in allgemeiner Form umschrieben, vielmehr seien sie durch die Grösse einer Gemeinde und ihre lokalen Verhältnisse bestimmt. Dass sich eine Gemeinde an Unternehmungen Dritter beteilige sei möglich, sofern ein öffentliches Interesse bestehe.
Entscheidend ist gemäss dem Bezirksrat aber auch, dass die Gemeinde nicht ein Darlehen an eine beliebige Firma vergibt, um damit ein Zinsgeschäft zu machen, sondern dass der Bau von Alterswohnungen im Vordergrund steht. Das Bereitstellen solcher Wohnungen sei durchaus eine Gemeindeaufgabe.
Nicht Aufgabe des Bezirksrats sei aber zu überprüfen, ob die gewählte Finanzierungslösung die zweckmässigste sei. Ob das Darlehen für die Steuerpflichtigen eine erhebliche Belastung sei, beantwortet das Gremium in seinem Beschluss deshalb nicht abschliessend.
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