Die Gemeinde entscheidet, wer sich bewaffnen darf
Wer eine Waffe kaufen will, braucht dazu eine Bewilligung. Verantwortlich dafür sind die Gemeinden. In Grenzfällen entscheiden sie autonom darüber, wem eine Waffe in die Hand gedrückt wird.

Waffen sind im Unterland auf dem Vormarsch. Zumindest verzeichnen viele Gemeinden einen Anstieg bei der Erteilung von Waffenerwerbsscheinen. Dies ergab eine Umfrage dieser Zeitung. Verantwortlich für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins sind die Kommunen, und diese organisieren die Abläufe der Anträge nicht immer gleich. Wer sich in Niederweningen eine Schusswaffe anschaffen will, muss zunächst einen Fragebogen ausfüllen. Darin muss er einen Grund für seinen Waffenerwerb angeben und erklären, wie er Waffe und Munition aufzubewahren gedenkt. Wie der Gemeinderat mitteilt, wurde der Fragebogen aufgrund der gestiegenen Anzahl Gesuche eingeführt.Die Gemeinde Niederhasli hingegen verlangt keinen Fragebogen. «Wer aber zum ersten Mal eine Waffe erwerben will, wird zu einem persönlichen Gespräch vorgeladen», erklärt Gemeindeschreiber Patric Kubli. Der Antragsteller müsse dann erklären, weshalb er eine Waffe anschaffen will. So wird es auch in Bülach gehandhabt, wo die Stadtpolizei für das Ausstellen der Waffenerwerbsscheine zuständig ist.
Keine Bewilligung bei eingetragenen Vorstrafen
In allen Gemeinden müssen die Antragsteller aber einen Strafregisterauszug vorlegen. Bei einer eingetragenen Vorstrafe wird keine Bewilligung ausgestellt. Die Gemeinden gehen aber noch weiter und holen sich weitere Information bei der Kantonspolizei ein.
«So sind auch laufende Verfahren ersichtlich», erklärt Kubli. Wenn die Polizei- und Armeeauszüge nicht lupenrein seien, läge es an der Gemeinde, über die Erteilung des Erwerbsscheins zu entscheiden. In Niederhasli treffe der Sicherheitsvorsteher den Entscheid. In Bülach übernimmt dies das Polizeisekretariat. «Bei unklaren Fällen werde aber auch ich als Polizeichef einbezogen», sagt Atilla Uysal, Chef der Bülacher Stadtpolizei.
Waffe im Safe aufbewahren nützt nichts
Der Polizeichef gibt unumwunden zu, dass er nicht begeistert davon ist, wenn alle zu Hause eine Waffe aufbewahren. So vermittle diese nur ein vermeintliches Gefühl der Sicherheit. Die Waffe müsse zu Hause an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. «Im Ernstfall nützt sie einem dann aber nichts, wenn sie im Safe liegt und man erst noch einen Code eingeben muss», so der Polizist.
Die meisten befragten Gemeinden geben deshalb an, bei der Vergabe der Waffenerwerbsscheine restriktiv vorzugehen.
Dies missfällt einem Unterländer Waffenhändler, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. «Manche Gemeinden sind sehr willkürlich beim Erteilen der Bewilligungen», beklagt er sich. Er kritisiert insbesondere die Fragebogen, wie sie Niederweningen den Antragstellern abgibt. Laut ihm würden auch andere Gemeinden so vorgehen. «Wenn dann trotz leerem Strafregisterauszug aufgrund des Fragebogens eine Waffe verweigert wird, geht das gar nicht», sagt er. Er kenne solche Fälle. Die Betroffenen hätten jeweils rekurriert und dabei recht bekommen. Die Gemeinde Niederweningen teilt allerdings mit, dass sich die Fragebogen bewährt hätten und deren Einsatz institutionalisiert werden soll.
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