Einfuhr von Feuerwerk ist begrenzt
Drei Werktage bleiben noch, um das passende Feuerwerk für die Silvesternacht zu kaufen. Und während die Tierfreunde versuchen, einen davon zu überzeugen, es dochdieses Jahr bleiben zu lassen, warnt der Zoll vor verbotenen Importen. Knallen wirds wie jedes Jahr trotzdem.

Nach dem christlichen Fest mit dem Tannenbaum und den Geschenken sind es immer sechs Mal schlafen bis zur Nacht mit dem Bleigiessen, dem «Dinner for One» und den guten Vorsätzen. Die letzte Woche des Jahres, Zeit, was vom 13. Monatslohn noch übrig ist, für Silvesterraketen zu verprassen. Wer dieser Tage auf der Suche nach Feuerwerkskörpern ist, hat wie jedes Jahr die Qual der Wahl: Das Times Square Feuerwerkset für 49,90 Franken, oder doch lieber die «Top Super Mix Aktion» für 25 Franken? Seit gestern steht fast vor jedem mittelgrossen Laden des Landes ein Zelt mit einem grossen Rauchverbotszeichen und mit etlichen Varianten explosiver Angebote.
Verbotener Knall aus Deutschland
Wer Raketen, Vulkane und Knallkörper bei hiesigen Grossverteilern erwirbt, der hat zumindest die Gewähr, dass er sie am Silversterabend auch wirklich zünden darf. Etwas mehr Regeln zu bachten hat, wer sich im Süddeutschen mit Material eindeckt. «In den Tagen vor Silvester stellt das Grenzwachtkorps fest, dass Feuerwerk zahlreich eingeführt wird», heisst es in der Medienmitteilung der Zollverwaltung.
Pro Jahr beschlagnahmen Grenzwächter allein an den Grenzübergängen der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich jeweils 600 Kilo illegal eingeführter Feuerwerkskörper. Untersagt ist etwa die Einfuhr jedweden Feuerwerks, das am Boden explodiert. Ebenfalls nicht erlaubt sind «Lady-Cracker» (sprich: Frauenfürze), die länger als 22 Millimeter sind oder einen Durchmesser von mehr als 3 Millimetern aufweisen, sowie Knallteufel mit einem Satzgewicht von über 2,5 Milligramm.
Illegal ist nicht nur, was aufgrund der Gefährlichkeit nicht zugelassen ist. Wie für Fleisch, Tabak oder Alkohol gilt auch für pyrotechnische Artikel eine mengenbezogene Einfuhrgrenze. Diese liegt bei 2,5 Kilogramm pro Person. Wer mit mehr Material (und ohne Bewilligung dafür) über die Grenze fährt, risikiert die Konfiszierung des Feuerwerks; zudem werden Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Silverster ist Silverster —und nicht Vorabend
Gesetzt den Fall, man hat sein privates Pyrotechnik-Arsenal aufgefüllt. Wie steht es dann mit dem Vorabendgeplänkel am 30. Dezember? Kaum ein Quartier, in dessen Gassen es nicht schon gut 30 Stunden vor Jahresende den einen oder anderen Knaller gibt. Die kommunalen Polizeiverordnungen sind hier in der Regel strikt: «Nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet» heisst es nicht nur in Kloten. Im Rafzerfeld kennt man zuweilen noch die Regel, dass Knallkörper «zum Schutz des Traubengutes» eingesetzt werden dürfen – und Rafz selber erlaubt Feuerwerk noch am Bächtelen. Aber vom 30. Dezember ist nirgends die Rede.
Viele Katzen und Hunde hauen ab
Die Eglisauer kennen noch eine weitere Einschränkung: «Weder Personen, Tiere noch Sachen dürfen gefährdet werden». Dem würde der Verein Schweizer Tierschutz (STS) wohl am liebsten seinen Flyer «Angst und Panik durch Feuerwerk» entgegenhalten und argumentieren, dass eigentlich alles, was laut knallt, eine Gefährung von Haustieren darstellt. Wie es auf dem Flyer heisst, würden jedes Jahr am 1. August und an Silvester Hunde und Katzen als verloren gemeldet, «weil sie in Panik ausrissen». Man solle doch den Tieren zuliebe nur Feuerwerk ohne Knalleffekte abbrennen, etwa Vulkane und Sonnen. Florian Schaer
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