Fluggastrecht-Portal wirbt doch am Flughafen
Nachdem unliebsame Werbung verbannt worden ist, steht sie nun bei den Bahngleisen.

Das Fluggastrecht-Portal Cancelled.ch kann nun trotzdem in der Nähe seiner Kunden werben.
Sibylle Meier
Wenn Flüge sich verspäten oder gar annulliert werden, stehen Passagieren oft Entschädigungen zu. Kunden beklagen jedoch immer wieder, dass die Fluggesellschaften sich nur bedingt kooperativ zeigen. Wer sich mit dem aufwendigen Briefverkehr nicht selbst herumschlagen will, kann ein sogenanntes Fluggastrecht-Portal mit der Bearbeitung des Falls beauftragen. Dieses übernimmt dann die juristische Vertretung gegenüber den Fluggesellschaften. Bei Erfolg erhalten die Unternehmen eine Provision von etwa 20 Prozent, wird der Fall gar vor Gericht gezogen, ist es mehr.