Gericht gibt Anwohner Recht
Das Verwaltungsgericht hat entschieden. Die Hochfelderstrasse kann noch nicht saniert werden.

Die Sanierung des dritten Abschnitts der Hochfelderstrasse wird frühestens im Frühling 2020 beginnen. Das teilt das kantonale Tiefbauamt mit. Das Verwaltungsgericht hat dem Rekurs eines Anwohners (der ZU berichtete) stattgegeben. Dieser betrifft den Lärmschutz im Abschnitt zwischen der Hirslen und dem Spital Bülach. Weil dort die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten würden, brauche es weiterreichende Abklärungen, so die Forderung des Rekurrenten. Der vorgesehene lärmarme Belag reiche nicht aus. Er kritisiert auch, der Kanton habe es unterlassen, Massnahmen wie Tempo 30 oder Lärmschutzwände sauber zu prüfen und - sollten sie unverhältnismässig sein - dies nachvollziehbar zu beweisen.