Für den Sportpark gibt es noch kein konkretes Bauprojekt
BSB-Gemeinderat Jörg Inhelder stellte beim Stadtrat Fragen zum Sport- und Erholungsgebiet Erachfeld.

Im Jahr 2012 hat ein Bundesgerichtsentscheid die Bülacher Pläne eines Sportparks Erachfeld zunichtegemacht. Aufgegeben hat man deshalb aber nicht. In den Legislaturzielen 2018 bis 2022 heisst es unter anderem: «Das neue Sport- und Erholungsgebiet Erachfeld ist planungsrechtlich erschlossen, und die Finanzierung ist geklärt.» In einer Interpellation fragte Gemeinderat Jörg Inhelder (BSB) beim Stadtrat nach, wie dieses Legislaturziel zu verstehen sei. In der Antwort, die nun vorliegt, heisst es: «Damit das Gebiet planungsrechtlich voll erschlossen werden kann, müssen Landanteile eingezont werden. Die Abteilung Planung und Bau stellt sich auf den Standpunkt, dass die planungsrechtlichen Schritte eingeleitet werden könnten, da die Einzonung von Freihalte- und Erholungszonen nicht unter das Einzonungsmoratorium fallen.» Das Erarbeiten eines konkreten Bauprojekts stehe derzeit noch nicht zur Diskussion.