Gemeinsam Dienste nutzen
Aufgrund der Volksschulverordnung mussten die Schulpsychologischen Dienste ab diesem Schuljahr vergrössert werden. Nun schliesst sich die Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld dem Angebot von Bülach an.

Der Schulpsychologische Dienst, die Schulsozialarbeit und die Psychomotorik erbringen bereits seit Jahren Leistungen für die vier Bülacher Kreisgemeinden. Zu diesem Zweck hat die Stadt entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Am22. April 2015 hat der Stadtrat auf Antrag der Schulpflege beschlossen, dass die schulnahen Dienstleistungen auch anderen Gemeinden oder Schulen angeboten werden können, sofern diese kostendeckend erbracht werden.
Laut Volksschulverordnung gilt für die Schulpsychologischen Dienste ab Schuljahr 2017/18 eine Mindestgrösse von drei Vollzeitstellen. Kleindienste im Bezirk haben deshalb neue Organisationsformen gesucht. Seit April ist der Schulpsychologische Dienst Bülach mit Erfolg auch für die Schulgemeinde Eglisau zuständig. Im Frühjahr hat sich die Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld (Hüntwangen, Wasterkingen, Wil) nach einem Anschluss an das Angebot des Schulpsychologischen Dienstes erkundigt. Inzwischen sind die Details einer Zusammenarbeit geklärt, und die zuständigen Schulpflegen haben dem Anschluss zugestimmt.
Der Stadtrat hat die Primarschulpflege ermächtigt, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld per 1. Januar 2018 zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang ist der Stellenplan der Abteilung Bildung um50 Prozent erhöht worden. Die Erhöhung des Stellenplans ist durch die Zunahme an zu betreuenden Schülerinnen und Schülern begründet. Für die Stadt Bülach werden deswegen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
red
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