«Gender-Polizei» – Ratsbüro will Urteil nicht weiterziehen
Das Büro des Zürcher Stadtparlaments will den Streit mit SVP-Gemeinderätin Susanna Brunner um die Sprachregelung von Vorstössen beenden.

Das Ratsbüro beantragt dem Zürcher Gemeinderat, auf einen Weiterzug des Verfahrens wegen einer Interpellation von Susanne Brunner und Stephan Iten (beide SVP) zu verzichten. Dies teilt das Ratsbüro mit.
Im August 2019 hatte sich das Stadtparlament geweigert, den betreffenden Vorstoss – es ging um die zweitägige Besetzung des Pfingstweidparks – zu überweisen, da er nicht gendergerecht formuliert war. Die Verfasser hatten in ihrem Vorstoss anders als in der Regelung vorgesehen ausschliesslich die männliche Schreibweise verwendet und fast durchwegs von «Besetzern», nicht aber von «Besetzerinnen» oder «Besetzenden» geschrieben.
Da Brunner mit der ablehnenden Haltung des Parlaments nicht einverstanden war, gelangte sie an den Bezirksrat. Sie sah sich in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt. Die rechtlichen Grundlagen für das Vorgehen würden nicht genügen, argumentierte sie zudem. Der Bezirksrat gab ihr vergangene Woche recht.
Das letzte Wort hat das Parlament
Der Entscheid kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Der Gemeinderat entscheidet selbst, ob er an die nächste Verfahrensinstanz gelangen will. Das Büro des Gemeinderats beantragt nun aber dem Parlament einstimmig, dies nicht zu tun. Folgt der Gemeinderat dem Antrag, wird der Beschluss des Bezirksrats Zürich rechtskräftig und die Interpellation von Brunner und Iten mit unverändertem Wortlaut an den Stadtrat zur Beantwortung überwiesen. Der Gemeinderat entscheidet darüber abschliessend an seiner Sitzung vom 5. Februar. (miw)
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