Spektakulärer KunststreitGenfer Staatsanwaltschaft weist Milliardenklage eines Oligarchen ab
Der russische Milliardär Dmitri Rybolowlew verlangt von seinem Genfer Kunsthändler über eine Milliarde Franken zurück. Zu Unrecht, hat die Genfer Justiz nun entschieden.

Es ist ein Streit, der die internationale Kunstszene in Atem hielt, ein Streit, bei dem es um astronomische Summen geht – nun hat er eine neue Wendung genommen.
In den Rollen: der russische Milliardär und Oligarch Dmitri Rybolowlew und sein ehemaliger Klient, der Genfer Kunsthändler Yves Bouvier. Rybolowlew hat Bouvier mit einer Klage eingedeckt und dabei eine eine herbe Niederlage erlitten. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat die Parteien am vergangenen Freitag darüber in Kenntnis gesetzt, dass er das von Rybolowlew angestrengte Strafverfahren wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung und Geldwäscherei gegen Bouvier einstellt. Der Russe hatte vom Genfer unter anderem eine Rückzahlung von 1,2 Milliarden Franken verlangt.
Milliardär Rybolowlew fühlt sich von Kunsthändler Bouvier betrogen, weil ihm dieser Meisterwerke von Picasso, Monet, Van Gogh und anderen Künstlern zu überrissenen Preisen verkauft haben soll. (Diese Zeitung hat darüber berichtet.) Die Anwälte des Russen monierten in ihrer Klage, es habe eine mündliche Abmachung bestanden, wonach der Milliardär den Kunsthändler nach jedem Gemäldekauf pauschal mit 2 Prozent des Kaufpreises entlöhne. Bouvier habe sich aber über die Vereinbarung hinweggesetzt, indem er die Gemälde zu Marktpreisen erworben und zu überrissenen Preisen an Rybolowlew weiterverkauft habe.
Die Anwälte des Russen rekonstruierten, dass ihr Klient für Gemäldekäufe über 2 Milliarden Franken ausgab, während sie Bouvier «nur» etwas über eine Milliarde kosteten. Gemäss der Rechnung der Anwälte hat sich Bouvier mit 800 Millionen Franken bereichert, obschon ihm lediglich 40 Millionen Franken zugestanden hätten.

Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Einstellungsverfügung, die «blosse Täuschung reicht nicht aus, dass der Straftatbestand des Betrugs erfüllt ist». Die Täuschung hätte «arglistig» sein müssen. Das war aber bei Kunsthändler Bouvier offenbar nicht der Fall. Nach Ansicht der Genfer Strafermittler hätte Rybolowlew sich selbst schützen können und müssen.
In der Verfügung, die dieser Zeitung vorliegt, heisst es: «Auch wenn das Verhalten von Yves Bouvier stark kritisiert werden kann, muss festgehalten werden, dass er seine Falschaussagen nicht mit gefälschten Dokumenten belegte.» Im Übrigen sei im Kunstgeschäft eine Kommission von 2 Prozent für eine Akquisition tief, üblich seien 20 Prozent. Auch darum hat die Justiz das Verfahren eingestellt.
Die Anwälte von Rybolowlews Familienstiftung teilen in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass sie die Einstellungsverfügung bei der Genfer Berufungskammer für Strafsachen anfechten werden. Kunsthändler Bouvier reagierte auf den Entscheid hingegen erleichtert. «Ein Oligarch hat versucht, mich zu vernichten, indem er seine finanziellen Mittel und seinen ausserordentlichen Einfluss mobilisiert hat, was ihm aber nicht gelungen ist», teilte Bouvier mit. Heute ende für ihn ein sechs Jahre dauernder Albtraum.
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